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E-Rechnung: Regeln nach Land

E-Rechnung nach Land: Fristen, Empfang, Ausstellung und Übermittlungswege in Deutschland und Nachbarländern, mit amtlichen Quellen in den Leitfäden.

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Die Regeln zur E-Rechnung unterscheiden sich je Land: wer empfangen muss, wer senden muss, ab wann und über welchen Weg. Deutschland führt die Pflicht zwischen Unternehmen von 2025 bis 2028 ein, Belgien verlangt sie seit Januar 2026, Frankreich ab September 2026 und 2027, die Niederlande planen 2030. Österreich und Luxemburg verlangen E-Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen. Jeder Leitfaden nennt die amtliche Quelle.

Welche Regeln gelten wo?

Land Zwischen Unternehmen An Behörden Leitfaden
Deutschland Empfang seit 2025; Ausstellung nach Übergangsfristen bis 2026 oder 2027 XRechnung über die Portale von Bund und Ländern Deutschland
Österreich keine allgemeine Pflicht in den amtlichen Quellen Bund seit 2014, über USP oder Peppol Österreich
Belgien Pflicht seit 1. Januar 2026, über Peppol über Peppol seit 2024 Belgien
Luxemburg keine allgemeine Pflicht in den amtlichen Quellen alle öffentlichen Aufträge seit März 2023, über Peppol oder MyGuichet.lu Luxemburg
Frankreich Empfang seit September 2026; Ausstellung ab 2026 oder 2027 nach Größe, über eine zugelassene Plattform Chorus Pro seit 2020 Frankreich (Englisch)
Niederlande geplant, voraussichtlich ab 1. Juli 2030 Pflicht für die Zentralregierung Niederlande (Englisch)

Daten und Umfang sind aus den Leitfäden zusammengefasst; dort stehen die Quellen und Ausnahmen. Das ist keine Steuerberatung.

Was gilt EU-weit?

Seit 2019 für zentrale und seit 2020 für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber muss jede Behörde in der EU E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 annehmen (Richtlinie 2014/55/EU). Ob Lieferanten sie senden müssen, entscheidet jedes Land selbst.

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Häufige Fragen

Welche europäischen Länder verlangen E-Rechnungen zwischen Unternehmen?

Von den hier behandelten Ländern Belgien seit dem 1. Januar 2026, Deutschland stufenweise von 2025 bis 2028 und Frankreich ab September 2026 und 2027. Die Niederlande planen eine Pflicht ab 2030. Österreich und Luxemburg verlangen E-Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen.

Nehmen alle Behörden in der EU E-Rechnungen an?

Ja. Nach der Richtlinie 2014/55/EU müssen öffentliche Auftraggeber E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 annehmen, zentrale Stellen seit 2019, die übrigen seit 2020.

Quellen

Aktualisiert am 6. November 2026