Eine einzelne E-Rechnung erstellen
E-Rechnung per Formular erstellen und die geprüfte Datei herunterladen. Ohne Buchhaltungssoftware, ein Credit je Rechnung.
Kurz gesagt
Für die wenigen Rechnungen, die Sie im Jahr versenden: ein Formular ausfüllen und eine nach den ausgewählten Regeln geprüfte E-Rechnung erhalten. Vorschau kostenlos, dann 1 Credit (4,99 €).
Mit Klarbon erstellen Sie eine einzelne E-Rechnung per Formular: Ihre Angaben, die Ihres Kunden, die Positionen und die Zahlungsbedingungen eintragen, Format wählen und eine geprüfte Datei herunterladen. Klarbon schreibt XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS, UBL und CII, für einen Credit pro Rechnung. Das Tool ist für gelegentliche Rechnungen, kein Ersatz für eine Rechnungssoftware.
Wie erstelle ich eine E-Rechnung?
- Format wählen, das Ihr Kunde verlangt. Fehlt eine Pflichtangabe des Formats, meldet die Prüfung sie vor der Zahlung.
- Verkäufer und Käufer eintragen: Name, Anschrift, USt-IdNr. oder Steuernummer, bei Bedarf die Käuferreferenz oder Leitweg-ID.
- Positionen ergänzen: Bezeichnung, Menge, Einheit, Preis und Steuersatz. Klarbon rechnet die Summen.
- Zahlungsangaben: Fälligkeit, IBAN, Verwendungszweck.
- Prüfen und herunterladen. Klarbon schreibt die Datei und prüft sie nach EN 16931 und den Regeln des Formats. Die Vorschau ist kostenlos; ein Credit gibt den Download frei.
Welches Format soll ich wählen?
| Vorgabe des Empfängers | Format |
|---|---|
| XRechnung für ein deutsches Behördenportal | XRechnung mit der erforderlichen Käuferreferenz |
| Eine hybride PDF für ein deutsches Unternehmen | ZUGFeRD im akzeptierten Profil |
| Factur-X über die zugelassene Plattform eines französischen Unternehmens | Factur-X (Englisch) |
| Peppol BIS Billing über einen Zugangspunkt | Peppol BIS Billing |
| UBL in einer benannten Spezifikation | UBL (Englisch), sofern die Spezifikation unterstützt wird |
ZUGFeRD und Factur-X sind PDFs mit eingebetteter XML, lesbar für Menschen und Software. XRechnung, Peppol BIS und UBL sind XML-Dateien für Software oder einen Viewer. In Deutschland gilt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 als E-Rechnung, außer den Profilen MINIMUM und BASIC WL (BMF-FAQ).
Für wen ist das?
Für alle, die wenige E-Rechnungen im Jahr schreiben: die Freiberuflerin mit einem öffentlichen Auftraggeber, den Verein, der einer Gemeinde eine Rechnung stellt, den Handwerksbetrieb, dessen größter Kunde jetzt E-Rechnungen verlangt. Wer jede Woche Rechnungen schreibt, spart mit einer Rechnungssoftware, die E-Rechnungen ausgibt, Tipparbeit.
Was macht Klarbon nicht?
Klarbon führt keine Kundenliste, keine Nummerierung und kein Archiv. Sie vergeben die Rechnungsnummer und bewahren die Datei auf, wie es die steuerlichen Vorschriften verlangen. Klarbon verschickt die Rechnung nicht und berät nicht zur Umsatzsteuer; fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
Was passiert mit meinen Angaben?
Sie werden auf Servern von Klarbon verarbeitet, um die Datei zu schreiben und zu prüfen, und danach gelöscht. Siehe Was passiert mit meinen Dateien?
Was kostet das?
Einen Credit pro Rechnung: 4,99 EUR einzeln, 29 EUR für zehn, 99 EUR für fünfzig. Formular und Vorschau sind kostenlos. Siehe Preise.
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Häufige Fragen
Wie erstelle ich eine E-Rechnung ohne Buchhaltungssoftware?
Füllen Sie das Formular von Klarbon aus und wählen Sie das vom Kunden verlangte Format. Nach bestandener Prüfung können Sie die Datei für einen Credit herunterladen. Sie brauchen weder Software noch Abo.
Welche Formate kann ich erstellen?
XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol BIS Billing, UBL und CII.
Speichert Klarbon meine Kunden oder Rechnungsnummern?
Nein. Klarbon ist keine Rechnungssoftware und führt weder Kundenlisten noch Rechnungsnummern oder Archive. Sie vergeben die Rechnungsnummer selbst und bewahren die Datei auf.
Für wen ist das gedacht?
Für alle, die wenige E-Rechnungen im Jahr schreiben, etwa Selbstständige mit einem öffentlichen Auftraggeber. Wer jede Woche Rechnungen schreibt, ist mit einer Rechnungssoftware, die E-Rechnungen erzeugt, besser bedient.
Wird die erstellte Rechnung versendet?
Nein. Sie laden sie herunter und versenden sie auf dem vom Kunden gewünschten Weg, per E-Mail, über dessen Portal oder über einen Peppol-Anbieter.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur E-Rechnung bundesfinanzministerium.de
- KoSIT, XRechnung und Syntaxbindungen xeinkauf.de
- Europäische Kommission, Fassungen und Syntaxbindungen der EN 16931 (Englisch) ec.europa.eu