Was die Regel bedeutet
Die Rechnung muss eine Käuferreferenz (BT-10) oder eine Bestellnummer (BT-13) enthalten. Eine der beiden genügt, beide sind ebenfalls zulässig.
Warum sie wichtig ist
Der Käufer ordnet die Rechnung mit dieser Referenz einer Bestellung zu oder leitet sie an die richtige Person oder Abteilung weiter. Fehlen beide, besteht die Datei die niederländische Prüfung nicht und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Fragen Sie den Käufer, welche Referenz auf der Rechnung stehen soll. Sie steht meist auf seiner Bestellung oder im Vertrag. Tragen Sie sie in Ihrer Rechnungssoftware in das Feld für die Käuferreferenz (oft als Ihr Zeichen bezeichnet) oder in das Feld für die Bestellnummer ein und exportieren Sie die Datei erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
For suppliers in the Netherlands, the invoice MUST contain either the buyer reference (cbc:BuyerReference) or the order reference (cac:OrderReference/cbc:ID) Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-NL-3 Die Adresse des Verkäufers braucht Straße, Ort und Postleitzahl
- BR-NL-4 Niederländische Käufer: Adresse mit Straße, Ort und Postleitzahl
- BR-NL-5 Steuervertreter in den Niederlanden: vollständige Anschrift nötig
- BR-NL-7 Erlaubte Dokumentart: Code 380, 381, 384 oder 389
- BR-NL-8 Dokumentart und UBL-Aufbau müssen zusammenpassen
- BR-NL-9 Eine korrigierte Rechnung muss auf die Originalrechnung verweisen