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Rechnung an einen französischen Kunden: was gilt für Sie?

Frankreich verlangt seit September 2026 den Empfang von E-Rechnungen, die Ausstellung ab 2026 oder 2027. Was deutsche Lieferanten wissen müssen.

Auf dieser Seite

Ein deutsches Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich ist nach französischem Recht nicht verpflichtet, einem französischen Kunden eine E-Rechnung zu stellen. Aber jedes in Frankreich ansässige, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen muss seit dem 1. September 2026 E-Rechnungen empfangen können, und große Unternehmen stellen sie seit diesem Tag selbst aus; KMU folgen am 1. September 2027. Immer mehr Kunden bitten deshalb um eine Factur-X. Die gute Nachricht: ZUGFeRD ist dasselbe Format.

Diese Seite fasst die Regeln der französischen Finanzverwaltung DGFiP (impots.gouv.fr, Französisch) zusammen, geprüft am 6. November 2026. Sie ist keine Steuerberatung; für Ihren Fall ist Ihre Steuerberatung zuständig. Die französischen Regeln im Detail stehen unter Facturation électronique : calendrier 2026 et 2027 (Französisch), die deutschen unter E-Rechnungspflicht in Deutschland.

Muss ich einem französischen Kunden eine E-Rechnung stellen?

Nicht nach französischem Recht, solange Ihr Unternehmen in Frankreich keine Niederlassung hat. Die französische E-Rechnungspflicht erfasst Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, soweit sie in Frankreich der Umsatzsteuer unterliegen (DGFiP). Geschäfte mit ausländischen Unternehmen, also solchen ohne feste Niederlassung, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich, fallen auf französischer Seite unter das e-reporting, eine Datenmeldung, nicht unter die E-Rechnungspflicht.

Was in Frankreich gilt, und für wen:

Pflicht Wer Ab Status Quelle
E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform empfangen Alle in Frankreich ansässigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, auch Kleinstunternehmen 1. September 2026 gilt DGFiP
E-Rechnungen ausstellen und e-reporting Große Unternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) 1. September 2026 gilt DGFiP
E-Rechnungen ausstellen und e-reporting KMU und Kleinstunternehmen 1. September 2027 kommt DGFiP
Rechnungen an die öffentliche Hand über Chorus Pro Alle Lieferanten des öffentlichen Sektors 2020 gilt Europäische Kommission (Englisch)

Die Größenklassen folgen den üblichen Definitionen: ein Kleinstunternehmen hat weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, ein KMU weniger als 250 Beschäftigte mit unter 50 Millionen Euro Umsatz oder unter 43 Millionen Euro Bilanzsumme (Service Public Entreprendre). Haben Sie eine Niederlassung in Frankreich, gelten diese Pflichten auch für Sie.

Welche Rechnungsvorschriften gelten bei einer Rechnung nach Frankreich?

Bei einer Dienstleistung an einen französischen Unternehmer, bei der die Steuerschuld auf den Kunden übergeht, gelten die deutschen Rechnungsvorschriften, nicht die französischen. Artikel 219a der Mehrwertsteuerrichtlinie bestimmt: Bei einem Umsatz, der in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt gilt, richtet sich die Rechnungsstellung nach dem Staat des Lieferanten, wenn dieser im Staat des Umsatzes nicht ansässig ist und der Kunde die Steuer schuldet (Richtlinie 2006/112/EG, Artikel 219a). Für Sie heißt das: die deutsche Pflicht, nicht die französische, und die kennt für Umsätze an ausländische Unternehmer keine E-Rechnungspflicht (BMF, FAQ Frage 3).

Zwei Vorbehalte. Artikel 232 derselben Richtlinie macht die elektronische Rechnung von der Zustimmung des Empfängers abhängig; die Ausnahme für Staaten mit E-Rechnungspflicht gilt nur zwischen dort ansässigen Unternehmen. Stimmen Sie das Format also mit dem Kunden ab. Und bei einer Niederlassung in Frankreich oder einer Warenlieferung ohne Steuerschuldumkehr kann es anders liegen; fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Brauche ich eine plateforme agréée?

Als deutscher Lieferant ohne Niederlassung in Frankreich nicht für den Rechnungsversand. Eine plateforme agréée ist ein von der DGFiP registrierter Dienstleister, der E-Rechnungen zwischen französischen Unternehmen übermittelt, bei Bedarf in das Format des Empfängers wandelt und Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Finanzverwaltung meldet (DGFiP). Ihr französischer Kunde hat eine solche Plattform; Sie senden ihm die Rechnung auf dem vereinbarten Weg, etwa per E-Mail oder über Peppol.

Eine Pflicht kann Sie dennoch treffen: Ausländische Unternehmen unterliegen dem e-reporting, wenn ihr Umsatz nach dem französischen Steuergesetz in Frankreich steuerbar ist und an einen Nichtunternehmer oder an einen nicht in Frankreich ansässigen Unternehmer geht (DGFiP). Ob das auf Ihre Umsätze zutrifft, klärt Ihre Steuerberatung.

Welches Format nimmt ein französischer Kunde an?

Für die französische Pflicht nennt die DGFiP drei Formate: UBL, CII und das hybride Factur-X, jeweils nach der europäischen Norm EN 16931. Factur-X ist der französische Name für ZUGFeRD: Beide Standards sind identisch, werden vom FNFE-MPE und dem FeRD gemeinsam veröffentlicht, zuletzt als Factur-X 1.09.2 / ZUGFeRD 2.5.2 vom 4. August 2026, und gelten seit 1. September 2026 (FNFE-MPE, FeRD). Eine ZUGFeRD-Rechnung aus Ihrer Software ist also eine Factur-X-Rechnung. Welches Profil und welchen Kanal die Software Ihres Kunden verarbeitet, sagt Ihnen der Kunde.

Format Was es ist Wann sinnvoll Mehr
Factur-X / ZUGFeRD Lesbares PDF mit eingebetteter CII-XML; in Frankreich und Deutschland derselbe Standard Der natürliche Weg: Ihr Kunde liest das PDF, seine Software die XML Was ist ZUGFeRD?, XRechnung oder ZUGFeRD?
UBL Reine XML-Rechnung, in Frankreich eines der drei zugelassenen Formate Wenn der Kunde oder seine Plattform UBL verlangt UBL
CII Die XML-Syntax hinter Factur-X, auch ohne PDF zugelassen Wenn der Kunde reines CII verlangt CII
Peppol BIS Billing 3.0 UBL-Rechnung nach den Regeln des Peppol-Netzes; die DGFiP ist seit Juli 2025 die französische Peppol-Behörde Wenn der Kunde über Peppol empfängt Was ist Peppol BIS?

Alle Formate beruhen auf EN 16931. Eine XRechnung ist in Frankreich kein gängiges Format: Sie ist eine deutsche Ausprägung der Norm und wird dort nicht erwartet. Brauchen Sie aus einer XRechnung eine Factur-X, wandelt Klarbon sie um.

Was gilt für Rechnungen an französische Behörden?

Rechnungen an den französischen Staat, die Gebietskörperschaften und öffentliche Einrichtungen laufen über das Portal Chorus Pro der Agentur AIFE, seit 2020 für alle Lieferanten und Subunternehmer mit Direktzahlung verpflichtend (Europäische Kommission). Das Portal ist für Lieferanten kostenlos, nimmt UBL 2.1, CII und Factur-X an und bietet drei Wege: die manuelle Eingabe, den Upload einer PDF- oder XML-Rechnung und den EDI-Anschluss, direkt oder über einen Dienstleister. Über Chorus Pro ist auch Peppol erreichbar.

In der Praxis:

  1. Registrieren Sie Ihr Unternehmen einmalig auf Chorus Pro.
  2. Fragen Sie die Behörde, welche Kennungen sie auf der Rechnung erwartet, damit das Portal sie zuordnen kann.
  3. Wenige Rechnungen: Upload einer ZUGFeRD-PDF oder manuelle Eingabe. Viele: EDI oder ein Dienstleister.
  4. Den Status der Rechnung und der Zahlung sehen Sie im Portal.

Chorus Pro besteht neben der Reform für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und ist älter als sie.

Wie öffne ich eine Factur-X von einem französischen Lieferanten?

Eine Factur-X ist ein PDF mit einer XML-Datei im Anhang; das PDF öffnet jedes PDF-Programm, die XML zeigt es nicht. Mit ZUGFeRD öffnen liest Klarbon die eingebettete XML im Browser: Verkäufer, Käufer, Positionen, Umsatzsteuer und Summen, kostenlos und ohne Konto, und die Datei verlässt Ihr Gerät nicht. Bewahren Sie die Datei als Ganzes auf: Bei einer hybriden Rechnung ist in Deutschland der XML-Teil das führende Dokument und muss im Original aufbewahrt werden (BMF, FAQ Frage 12a und 13).

Was kann Klarbon hier tun?

Klarbon hilft beim Erstellen, Lesen und Prüfen der Datei; versenden müssen Sie selbst, per E-Mail, über Peppol oder Chorus Pro. Liefert Ihre Software ZUGFeRD, brauchen Sie für einen französischen Kunden nichts umzuwandeln. Liefert sie nur XRechnung, macht Klarbon daraus eine Factur-X.

Sie wollen Werkzeug Grenze
Eine Factur-X von einem französischen Lieferanten lesen ZUGFeRD öffnen, kostenlos zeigt den Inhalt, prüft ihn nicht
Prüfen, ob Ihre Datei EN 16931 und das Factur-X-Profil einhält ZUGFeRD prüfen, kostenlos innerhalb des Tageslimits technische Prüfung, keine steuerliche Beurteilung
Eine XRechnung in Factur-X oder UBL umwandeln E-Rechnung umwandeln, ein Guthaben das Ergebnis versenden Sie selbst
Eine ZUGFeRD-Rechnung aus einem Formular erstellen ZUGFeRD erstellen, ein Guthaben kein Peppol-Zugangspunkt

Klarbon ist kein Peppol-Zugangspunkt, keine plateforme agréée und kein Kanal von Chorus Pro.

Checkliste für Ihre erste französische Rechnung

  1. Fragen Sie den Kunden, welches Format er erwartet: Factur-X, UBL oder Peppol BIS, und über welchen Kanal.
  2. Prüfen Sie Ihre Ansässigkeit: Nur mit Niederlassung in Frankreich gelten die französischen Fristen für Sie.
  3. Behörde als Kunde: Registrierung auf Chorus Pro, Kennungen der Behörde erfragen, ZUGFeRD-PDF hochladen.
  4. Erstellen oder umwandeln: aus Ihrer Software, oder mit E-Rechnung umwandeln oder ZUGFeRD erstellen.
  5. Prüfen Sie die Datei mit ZUGFeRD prüfen, bevor Sie sie versenden.
  6. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, ob Ihre Umsätze dem französischen e-reporting unterliegen.

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Fristen für die E-Rechnung

Bereich Pflicht Ab Quelle
Öffentliche Hand (B2G) Empfangen
Gesetzlich geregelt
Amtliche Quelle
Unternehmen (B2B) Empfangen
Gesetzlich geregelt
Amtliche Quelle
Unternehmen (B2B) Senden Großunternehmen und Unternehmen mittlerer Größe (ETI) im Anwendungsbereich.
Gesetzlich geregelt
Amtliche Quelle
Meldung an die Steuerverwaltung Melden Großunternehmen und Unternehmen mittlerer Größe (ETI), für die Umsatz- und Zahlungsdaten, die unter das E-Reporting fallen.
Gesetzlich geregelt
Amtliche Quelle
Unternehmen (B2B) Senden KMU und Kleinstunternehmen im Anwendungsbereich.
Gesetzlich geregelt
Amtliche Quelle
Meldung an die Steuerverwaltung Melden KMU und Kleinstunternehmen, für die Umsatz- und Zahlungsdaten, die unter das E-Reporting fallen.
Gesetzlich geregelt
Amtliche Quelle
Zuletzt geprüft am 5. November 2026.

Häufige Fragen

Muss ich als deutsches Unternehmen eine E-Rechnung an einen französischen Kunden stellen?

Nicht nach französischem Recht, solange Sie in Frankreich keine Niederlassung haben. Die französische Pflicht gilt für Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, schreibt die DGFiP. Ihr französischer Kunde muss seit dem 1. September 2026 aber E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform empfangen können und bittet deshalb oft um eine Factur-X. Die können Sie als ZUGFeRD liefern, denn beide sind dasselbe Format.

Ist ZUGFeRD in Frankreich gültig?

Ja. ZUGFeRD und Factur-X sind technisch identisch und werden vom FeRD und dem FNFE-MPE gemeinsam veröffentlicht, zuletzt als ZUGFeRD 2.5.2 / Factur-X 1.09.2 vom 4. August 2026. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist damit eine Factur-X-Rechnung. Welches Profil die Software Ihres Kunden verarbeitet, sagt Ihnen der Kunde; in Frankreich gelten für die Pflicht nach DGFiP die Formate UBL, CII und Factur-X.

Brauche ich eine französische plateforme agréée?

Als deutscher Lieferant ohne Niederlassung in Frankreich nicht für den Rechnungsversand. Die zugelassenen Plattformen übermitteln E-Rechnungen zwischen französischen Unternehmen und melden Daten an die Finanzverwaltung. Ihr Kunde hat eine; Sie senden die Rechnung auf dem mit ihm vereinbarten Weg. Eine Meldepflicht kann Sie treffen, wenn ein Umsatz in Frankreich steuerbar ist und an einen Nichtunternehmer oder einen nicht in Frankreich ansässigen Unternehmer geht, so die DGFiP.

Muss ich an französische Behörden eine E-Rechnung stellen?

Ja. Rechnungen an den Staat, die Gebietskörperschaften und öffentliche Einrichtungen laufen seit 2020 für alle Lieferanten über das Portal Chorus Pro, laut der Länderseite der Europäischen Kommission. Chorus Pro ist kostenlos, nimmt UBL 2.1, CII und Factur-X an, und erlaubt die manuelle Eingabe, den Upload von PDF- oder XML-Rechnungen und den EDI-Anschluss. Ein ZUGFeRD-PDF ist dafür geeignet.

Welche Rechnungsvorschriften gelten bei einer Rechnung nach Frankreich?

Bei einer Dienstleistung an einen französischen Unternehmer mit Steuerschuldumkehr die deutschen. Nach Artikel 219a der Mehrwertsteuerrichtlinie gelten bei einem Umsatz in einem anderen Mitgliedstaat die Vorschriften des Staates des Lieferanten, wenn dieser dort nicht ansässig ist und der Kunde die Steuer schuldet. Eine elektronische Rechnung setzt nach Artikel 232 aber die Zustimmung des Empfängers voraus; stimmen Sie das Format mit dem Kunden ab.

Wie öffne ich eine Factur-X von einem französischen Lieferanten?

Als PDF in jedem PDF-Programm; die eingebettete XML liest Klarbon kostenlos im Browser, ohne dass die Datei Ihr Gerät verlässt. Sie sehen Verkäufer, Käufer, Positionen, Umsatzsteuer und Summen. Prüfen Sie den Anhang mit dem Prüf-Werkzeug gegen das deklarierte Profil, bevor Sie die Rechnung buchen; in Deutschland gilt für die Aufbewahrung der XML-Teil.

Quellen

Aktualisiert am 6. November 2026