Was die Regel bedeutet
Die Anschrift des Verkäufers (BG-5) muss den Straßennamen (BT-35, Adresszeile 1), den Ort (BT-37) und die Postleitzahl (BT-38) enthalten. Alle drei Angaben müssen in der Datei vorhanden sein.
Warum sie wichtig ist
Die niederländischen NLCIUS-Regeln verlangen eine vollständige Anschrift des Verkäufers, damit der Empfänger erkennen kann, wer die Rechnung ausgestellt hat. Fehlt ein Teil, besteht die Datei die Prüfung nicht und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware Ihre eigenen Firmendaten und prüfen Sie Straße mit Hausnummer, Ort und Postleitzahl. Tragen Sie die Straße in eine eigene Adresszeile ein, nicht zusammen mit dem Ort in ein Freitextfeld. Eine niederländische Postleitzahl sieht so aus: 1234 AB. Speichern Sie die Angaben und exportieren Sie die Rechnung erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
For suppliers in the Netherlands the supplier's address (cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress) MUST contain street name (cbc:StreetName), city (cbc:CityName) and postal zone (cbc:PostalZone) Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
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