Zum Inhalt springen

Schwerwiegend

BR-NL-5: Steuervertreter in den Niederlanden: vollständige Anschrift nötig

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-NL-5 bedeutet, dass der Steuervertreter des Verkäufers in den Niederlanden sitzt, in seiner Adresse aber der Straßenname, der Ort oder die Postleitzahl fehlt. Vervollständigen Sie alle drei Angaben.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Hat der Steuervertreter des Verkäufers (BG-11, auch Fiskalvertreter genannt) eine Adresse in den Niederlanden, muss diese Anschrift (BG-12) den Straßennamen (BT-75), den Ort (BT-77) und die Postleitzahl (BT-78) enthalten. Ein Steuervertreter in einem anderen Land wird nicht geprüft.

Warum sie wichtig ist

Die niederländischen NLCIUS-Regeln verlangen für einen Steuervertreter in den Niederlanden eine vollständige Anschrift. Fehlt ein Teil, besteht die Datei die Prüfung nicht und die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Ein Steuervertreter ist eine Person oder Firma, die in einem Land, in dem der Verkäufer nicht ansässig ist, dessen Umsatzsteuerangelegenheiten übernimmt. Die meisten Rechnungen haben keinen. Nennt Ihre Rechnung einen, ergänzen Sie in Ihrer Rechnungssoftware Straße, Ort und Postleitzahl seiner Adresse. Wurde er versehentlich hinzugefügt, entfernen Sie ihn.

Der veröffentlichte Regeltext

For suppliers in the Netherlands, if the fiscal representative is in the Netherlands, the representative's address (cac:TaxRepresentativeParty/cac:PostalAddress) MUST contain street name (cbc:StreetName), city (cbc:CityName) and postal zone (cbc:PostalZone)

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) 2.0.3.13
SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) 2.0.3.13
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-NL-5 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026