Was die Regel bedeutet
Hat der Steuervertreter des Verkäufers (BG-11, auch Fiskalvertreter genannt) eine Adresse in den Niederlanden, muss diese Anschrift (BG-12) den Straßennamen (BT-75), den Ort (BT-77) und die Postleitzahl (BT-78) enthalten. Ein Steuervertreter in einem anderen Land wird nicht geprüft.
Warum sie wichtig ist
Die niederländischen NLCIUS-Regeln verlangen für einen Steuervertreter in den Niederlanden eine vollständige Anschrift. Fehlt ein Teil, besteht die Datei die Prüfung nicht und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Ein Steuervertreter ist eine Person oder Firma, die in einem Land, in dem der Verkäufer nicht ansässig ist, dessen Umsatzsteuerangelegenheiten übernimmt. Die meisten Rechnungen haben keinen. Nennt Ihre Rechnung einen, ergänzen Sie in Ihrer Rechnungssoftware Straße, Ort und Postleitzahl seiner Adresse. Wurde er versehentlich hinzugefügt, entfernen Sie ihn.
Der veröffentlichte Regeltext
For suppliers in the Netherlands, if the fiscal representative is in the Netherlands, the representative's address (cac:TaxRepresentativeParty/cac:PostalAddress) MUST contain street name (cbc:StreetName), city (cbc:CityName) and postal zone (cbc:PostalZone) Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
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