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Schwerwiegend

BR-AF-08: Bemessungsgrundlage je IGIC-Satz muss zu den Positionen passen

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-AF-08 bedeutet, dass die Bemessungsgrundlage eines IGIC-Eintrags in der Umsatzsteueraufschlüsselung nicht dem entspricht, was die Positionen, Zuschläge und Nachlässe zu diesem Satz ergeben. Berechnen Sie sie neu als Positionsnettobeträge plus Zuschläge minus Nachlässe dieses Satzes.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Für jeden IGIC-Steuersatz (BT-119) in der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss die Bemessungsgrundlage (BT-116) der Summe der Positionsnettobeträge (BT-131) mit IGIC zu diesem Satz entsprechen, zuzüglich der Zuschläge auf Rechnungsebene (BT-99) und abzüglich der Nachlässe auf Rechnungsebene (BT-92) zu diesem Satz. Die Prüfung lässt eine Rundungsdifferenz von weniger als 1 in der Rechnungswährung zu.

Warum sie wichtig ist

Auf die Bemessungsgrundlage wird die IGIC berechnet. Stimmt sie nicht mit den Positionen, Zuschlägen und Nachlässen überein, können der Empfänger und die Steuerbehörde den Steuerbetrag nicht nachvollziehen. Die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Betrachten Sie jeden IGIC-Satz für sich. Addieren Sie die Nettobeträge der Positionen zu diesem Satz, rechnen Sie die Zuschläge dazu, ziehen Sie die Nachlässe ab und tragen Sie das Ergebnis als Bemessungsgrundlage des Eintrags ein. Ist die Abweichung groß, steht wahrscheinlich eine Position, ein Zuschlag oder ein Nachlass unter dem falschen Satz oder der falschen Kategorie, oder der Eintrag für einen der Sätze fehlt. Der Satz jeder Position muss genau dem Satz ihres Eintrags entsprechen.

Der veröffentlichte Regeltext

For each different value of VAT category rate (BT-119) where the VAT category code (BT-118) is "IGIC", the VAT category taxable amount (BT-116) in a VAT breakdown (BG-23) shall equal the sum of Invoice line net amounts (BT-131) plus the sum of document level charge amounts (BT-99) minus the sum of document level allowance amounts (BT-92) where the VAT category code (BT-151, BT-102, BT-95) is "IGIC" and the VAT rate (BT-152, BT-103, BT-96) equals the VAT category rate (BT-119).

Geschäftsbegriffe: BG-23, BT-92, BT-95, BT-96, BT-99, BT-102, BT-103, BT-116, BT-118, BT-119, BT-131, BT-151, BT-152

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Factur-X 1.09 BASIC 1.0.9-2
Factur-X 1.09 EN 16931 1.0.9-2
ZUGFeRD 2.5 BASIC 2.5.2
ZUGFeRD 2.5 EN 16931 2.5.2
SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) 2.0.3.13
SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) 2.0.3.13
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-AF-08 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026