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Schwerwiegend

BR-IP-09: IPSI-Steuerbetrag muss Bemessungsgrundlage mal Steuersatz sein

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-IP-09 bedeutet, dass der Steuerbetrag einer IPSI-Zeile in der Umsatzsteueraufschlüsselung nicht der Bemessungsgrundlage multipliziert mit dem Steuersatz entspricht. Berechnen Sie den Steuerbetrag als Bemessungsgrundlage mal Satz geteilt durch 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen.

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Was die Regel bedeutet

In einer Zeile der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit der Kategorie IPSI (BT-118) muss der Steuerbetrag (BT-117) der Bemessungsgrundlage (BT-116) multipliziert mit dem Steuersatz (BT-119) entsprechen. Die Prüfung erlaubt eine Abweichung von weniger als 1 in der Rechnungswährung. Schlägt sie fehl, liegt der Betrag also deutlich daneben und ist nicht nur anders gerundet. Die Regelwerke im CII-Format (EN 16931, XRechnung, französisches CTC) formulieren die Regel für IGIC, die allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln, statt für IPSI.

Warum sie wichtig ist

Das ist der Steuerbetrag, den der Käufer bucht und den die Steuerbehörde erwartet. Ergibt er sich nicht aus Bemessungsgrundlage und Satz, sind die Steuersumme und der Zahlbetrag nicht verlässlich, und die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Nehmen Sie die Bemessungsgrundlage der IPSI-Zeile, multiplizieren Sie sie mit dem Steuersatz, teilen Sie durch 100 und runden Sie auf zwei Nachkommastellen. Bei einer Bemessungsgrundlage von 200,00 und einem Satz von 10 ergibt das einen Steuerbetrag von 20,00. Tragen Sie diesen Betrag in der Zeile ein. Passt der Betrag scheinbar, das Ergebnis weicht aber ab, prüfen Sie, ob der Satz der Zeile mit dem Satz der Positionen übereinstimmt.

Der veröffentlichte Regeltext

The VAT category tax amount (BT-117) in a VAT breakdown (BG-23) where VAT category code (BT-118) is "IPSI" shall equal the VAT category taxable amount (BT-116) multiplied by the VAT category rate (BT-119).

Wenn EN 16931 (CII), XRechnung 3.0 (CII), France CTC (CII) die Regel anwenden, lautet sie:

The VAT category tax amount (BT-117) in a VAT breakdown (BG-23) where VAT category code (BT-118) is "IGIC" shall equal the VAT category taxable amount (BT-116) multiplied by the VAT category rate (BT-119).

Geschäftsbegriffe: BG-23, BT-116, BT-117, BT-118, BT-119

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (UBL) 1.3.17
EN 16931 (UBL credit note) 1.3.17
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
France CTC (UBL invoice) 1.4.0-04
France CTC (UBL credit note) 1.4.0-04
France CTC (CII) 1.4.0-04
CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 1.0.9
CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 1.0.9
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Aktualisiert am 6. November 2026