Was die Regel bedeutet
In einer IPSI-Zeile der Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss der Steuerbetrag (BT-117) der Bemessungsgrundlage (BT-116) multipliziert mit dem Steuersatz (BT-119) und geteilt durch 100 entsprechen. IPSI hat in der Datei den Code M und ist die Steuer von Ceuta und Melilla. Die Prüfung rundet den erwarteten Betrag auf zwei Nachkommastellen und lässt eine Abweichung von weniger als 1 in der Rechnungswährung zu. Sie sollten den Betrag trotzdem exakt berechnen.
Warum sie wichtig ist
Der Steuerbetrag ist die Steuer, die auf der Rechnung geschuldet wird. Folgt er nicht aus Bemessungsgrundlage und Steuersatz, sind die Summen nicht verlässlich, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Nehmen Sie die Bemessungsgrundlage der IPSI-Zeile, multiplizieren Sie sie mit dem Satz, teilen Sie durch 100 und runden Sie auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: 1000,00 bei 10 Prozent ergibt 100,00. Rechnen Sie einmal je Steuersatz mit der Summe der Zeile und nicht je Position, damit sich Rundungsdifferenzen nicht aufaddieren. Achten Sie außerdem darauf, dass der Gesamtbetrag der Umsatzsteuer (BT-110) die Summe aller Steuerbeträge der Aufschlüsselung ist.
Der veröffentlichte Regeltext
The VAT category tax amount (BT-117) in a VAT breakdown (BG-23) where VAT category code (BT-118) is "IPSI" shall equal the VAT category taxable amount (BT-116) multiplied by the VAT category rate (BT-119). Geschäftsbegriffe: BG-23, BT-116, BT-117, BT-118, BT-119
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
| Factur-X 1.09 BASIC WL | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 BASIC | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 EN 16931 | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 BASIC WL | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 BASIC | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 EN 16931 | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (invoice) | 2.0.3.13 |
| SI-UBL 2.0 / NLCIUS (credit note) | 2.0.3.13 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |