Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Rechnungstyp (BT-3) 384 (korrigierte Rechnung), sollte die Rechnung mindestens einmal auf die Rechnung verweisen, die sie korrigiert (BG-3, Verweis auf vorausgegangene Rechnung). Die Prüfung sucht im Block für Rechnungsverweise nach einer Rechnungsreferenz. Sie enthält die Rechnungsnummer der früheren Rechnung (BT-25) und optional deren Rechnungsdatum (BT-26).
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen. Mit dem Verweis kann der Käufer die Korrektur der ursprünglichen Rechnung zuordnen und an deren Stelle buchen. Fehlt er, muss der Käufer von Hand klären, welche Rechnung gemeint ist. Beheben Sie das deshalb bei jeder korrigierten Rechnung.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die korrigierte Rechnung und tragen Sie im Feld für die ursprüngliche oder vorausgegangene Rechnung deren Rechnungsnummer ein. Ergänzen Sie auch das Rechnungsdatum, wenn die Software das anbietet. Ist das Dokument gar keine Korrektur, stellen Sie den Rechnungstyp auf eine normale Rechnung (380) statt auf 384.
Der veröffentlichte Regeltext
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Geschäftsbegriffe: BG-3, BT-3
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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Verwandte Regeln
- BR-DE-26 Eine korrigierte Rechnung soll die ursprüngliche Rechnung nennen
- BR-04 Rechnungsart ist Pflichtangabe
- BR-55 Nummer der vorausgegangenen Rechnung ist Pflichtangabe
- BR-DE-17 Eine für die XRechnung vorgesehene Rechnungsart verwenden
- BR-FR-05_BT-22-1 Angabe zur Einziehungskostenpauschale (#PMT#) in den Bemerkungen
- BR-FR-05_BT-22-2 Angabe zu Verzugszinsen (#PMD#) in den Bemerkungen