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Warnung

DE-R-026: Eine korrigierte Rechnung sollte die Ursprungsrechnung nennen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

DE-R-026 bedeutet, dass der Rechnungstyp korrigierte Rechnung (Code 384) lautet, die Rechnung aber auf keine vorausgegangene Rechnung verweist. Das ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen; tragen Sie die Rechnungsnummer der Rechnung ein, die Sie korrigieren.

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Was die Regel bedeutet

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und lautet der Rechnungstyp (BT-3) 384 (korrigierte Rechnung), sollte die Rechnung mindestens einmal auf die Rechnung verweisen, die sie korrigiert (BG-3, Verweis auf vorausgegangene Rechnung). Die Prüfung sucht im Block für Rechnungsverweise nach einer Rechnungsreferenz. Sie enthält die Rechnungsnummer der früheren Rechnung (BT-25) und optional deren Rechnungsdatum (BT-26).

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen. Mit dem Verweis kann der Käufer die Korrektur der ursprünglichen Rechnung zuordnen und an deren Stelle buchen. Fehlt er, muss der Käufer von Hand klären, welche Rechnung gemeint ist. Beheben Sie das deshalb bei jeder korrigierten Rechnung.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die korrigierte Rechnung und tragen Sie im Feld für die ursprüngliche oder vorausgegangene Rechnung deren Rechnungsnummer ein. Ergänzen Sie auch das Rechnungsdatum, wenn die Software das anbietet. Ist das Dokument gar keine Korrektur, stellen Sie den Rechnungstyp auf eine normale Rechnung (380) statt auf 384.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BG-3, BT-3

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen DE-R-026 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026