Was die Regel bedeutet
Wenn der Code der Rechnungsart (BT-3) 384 ist, also korrigierte Rechnung, soll die XRechnung mindestens einen Verweis auf eine vorausgegangene Rechnung (BG-3) mit deren Nummer (BT-25) enthalten.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Rechnung wird also angenommen. Beheben sollten Sie es trotzdem, denn Empfänger in Deutschland verarbeiten die Rechnung mit dieser Angabe automatisch, und eine Rechnungseingangsplattform oder ein Kunde kann eine Korrektur verlangen.
So beheben Sie den Fehler
Erstellen Sie die Korrektur in Ihrer Rechnungssoftware aus der ursprünglichen Rechnung heraus, damit der Verweis mitkommt, oder tragen Sie die ursprüngliche Rechnungsnummer im Feld vorausgegangene Rechnung ein. Ist der Beleg einfach eine neue Rechnung, verwenden Sie 380 statt 384. Im XML ist der Verweis cac:BillingReference/cac:InvoiceDocumentReference (UBL) beziehungsweise ram:InvoiceReferencedDocument (CII).
Der veröffentlichte Regeltext
Wenn im Element "Invoice type code" (BT-3) der Code 384 (Corrected invoice) übergeben wird, soll PRECEDING INVOICE REFERENCE BG-3 mind. einmal vorhanden sein. Geschäftsbegriffe: BG-3, BT-3
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
- DE-R-026 Eine korrigierte Rechnung sollte die Ursprungsrechnung nennen
- BR-04 Rechnungsart ist Pflichtangabe
- BR-55 Nummer der vorausgegangenen Rechnung ist Pflichtangabe
- BR-DE-17 Eine für die XRechnung vorgesehene Rechnungsart verwenden
- BR-FR-05_BT-22-1 Angabe zur Einziehungskostenpauschale (#PMT#) in den Bemerkungen
- BR-FR-05_BT-22-2 Angabe zu Verzugszinsen (#PMD#) in den Bemerkungen