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Warnung

CII-SR-356: Dem Zahlungsempfänger keinen Handelsnamen geben

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-356 bedeutet, dass der Block mit den rechtlichen Angaben des Zahlungsempfängers einen TradingBusinessName enthält, den EN 16931 beim Zahlungsempfänger nicht vorsieht. Löschen Sie ihn und lassen Sie nur Namen und Handelsregisternummer des Zahlungsempfängers stehen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Ein Handelsname ist der Name, unter dem ein Unternehmen auftritt, wenn er vom rechtlichen Namen abweicht. EN 16931 kennt ihn für den Verkäufer (BT-28), aber nicht für den Zahlungsempfänger. Im Block für die rechtlichen Angaben des Zahlungsempfängers (SpecifiedLegalOrganization) wird nur die Handelsregisternummer (BT-61) erwartet.

Warum sie wichtig ist

Es handelt sich um eine Warnung, die Datei wird daher trotzdem angenommen. Empfänger ignorieren den Handelsnamen des Zahlungsempfängers, er erscheint also nicht in den Unterlagen des Käufers. Beheben sollten Sie das, wenn der Käufer den Zahlungsempfänger am rechtlichen Namen allein womöglich nicht erkennt.

So beheben Sie den Fehler

Löschen Sie das Element TradingBusinessName aus dem Block für die rechtlichen Angaben des Zahlungsempfängers. Kennt der Käufer den Zahlungsempfänger besser unter dem Handelsnamen, verwenden Sie diesen als Namen des Zahlungsempfängers (BT-59) nur dann, wenn der Zahlungsempfänger so auch auf dem Bankkonto geführt wird und die Zahlung sich zuordnen lässt. Andernfalls behalten Sie den rechtlichen Namen.

Der veröffentlichte Regeltext

TradingBusinessName should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-356 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026