Was die Regel bedeutet
Im Block des Zahlungsempfängers (PayeeTradeParty) steht ein Element URIUniversalCommunication, eine Web- oder E-Mail-Adresse. EN 16931 nutzt ein solches Element für die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) und des Käufers (BT-49), aber nicht für den Zahlungsempfänger.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Datei wird daher trotzdem angenommen. Empfänger stellen die Rechnung über die elektronische Adresse des Käufers zu und ignorieren jede Adresse des Zahlungsempfängers. Die Warnung beeinflusst die Zustellung nicht. Beseitigen sollten Sie sie trotzdem, wenn Sie Dateien vor dem Versand an ein Netzwerk prüfen.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie das Element URIUniversalCommunication aus dem Block des Zahlungsempfängers. Prüfen Sie, ob der Verkäufer-Block weiterhin seine eigene elektronische Adresse (BT-34) und der Käufer-Block die des Käufers (BT-49) enthält. Ergänzt Ihre Software eine E-Mail-Adresse des Zahlungsempfängers, suchen Sie im Export der E-Rechnung nach dieser Option und schalten Sie sie ab.
Der veröffentlichte Regeltext
URIUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
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- CII-SR-365 Keinen vom Käufer abweichenden Zahler angeben
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