Was die Regel bedeutet
Im Block des Zahlungsempfängers (PayeeTradeParty) steht ein Element Description, ein Text über den Zahlungsempfänger. EN 16931 führt dafür nur den Namen (BT-59), die Kennung (BT-60) und die Handelsregisternummer (BT-61). Für eine Beschreibung gibt es dort keinen Platz.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Datei wird daher trotzdem angenommen. Empfänger ignorieren den Text, was darin steht, erreicht den Käufer über dieses Feld also nicht. Steht dort, wohin der Käufer zahlen soll, achten Sie darauf, dass die Zahlungsanweisungen (BG-16) dasselbe sagen, denn diese werden gelesen.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie das Element Description aus dem Block des Zahlungsempfängers. Ist der Text wichtig, verschieben Sie ihn in eine Bemerkung zur Rechnung (BT-22). Prüfen Sie danach, ob der Name des Zahlungsempfängers und das Bankkonto in den Zahlungsanweisungen (BG-16) diejenigen sind, an die der Käufer zahlen soll.
Der veröffentlichte Regeltext
Description should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-354 Dem Zahlungsempfänger keinen Code für die Rechtsform geben
- CII-SR-355 Keinen Namen in den rechtlichen Angaben des Zahlungsempfängers
- CII-SR-356 Dem Zahlungsempfänger keinen Handelsnamen geben
- CII-SR-357 Keine Anschrift in den rechtlichen Angaben des Zahlungsempfängers
- CII-SR-358 Keine weiteren Registrierungsangaben beim Zahlungsempfänger
- CII-SR-359 Dem Zahlungsempfänger keinen Ansprechpartner geben