Was die Regel bedeutet
Der Lieferempfänger (ShipToTradeParty) wird durch Name, Kennung des Lieferorts und Anschrift beschrieben. Die Regel prüft, dass ihm kein zusätzlicher Text im Element Description angehängt ist.
Warum sie wichtig ist
Text an dieser Stelle hat in EN 16931 keine festgelegte Bedeutung, die Software des Käufers hat also kein Feld, um ihn anzuzeigen. Die Rechnung wird nicht abgelehnt, aber wichtige Hinweise, die Sie dort notiert haben, werden wahrscheinlich nicht gelesen.
So beheben Sie den Fehler
Hat Ihre Software ein Feld für Lieferhinweise oder eine Lieferbemerkung, prüfen Sie, ob es als Beschreibung des Lieferempfängers exportiert wird. Verschieben Sie Angaben, die der Käufer braucht, etwa eine Tornummer oder Öffnungszeiten, in die Anschriftszeilen der Lieferanschrift oder in die Rechnungsnotiz (BT-22). Ist der Text nur für Ihren eigenen Betrieb wichtig, lassen Sie ihn in der E-Rechnung weg.
Der veröffentlichte Regeltext
Description should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- CII-SR-311 Keine Registerangaben beim Lieferempfänger
- CII-SR-312 Der Lieferempfänger darf keinen Ansprechpartner tragen
- CII-SR-313 Der Lieferempfänger darf keine elektronische Adresse haben
- CII-SR-314 Der Lieferempfänger darf keine Steuerregistrierung tragen
- CII-SR-315 Der Lieferempfänger darf keine Endpunktadresse haben
- CII-SR-316 Der Lieferempfänger darf kein Logo enthalten