Was die Regel bedeutet
Der Lieferempfänger (ShipToTradeParty) hat einen Namen, eine Kennung des Lieferorts und eine Anschrift. Die Regel prüft, dass er keinen Block SpecifiedLegalOrganization hat, in dem Handelsregisternummer und ähnliche Angaben stehen. Die Handelsregisternummern von Verkäufer (BT-30) und Käufer (BT-47) stehen in eigenen Blöcken und bleiben erlaubt.
Warum sie wichtig ist
Ein Lieferempfänger ist nur Name und Ort, an den die Ware geht, deshalb liest der Empfänger dafür keine Registerangaben. Die Rechnung wird nicht abgelehnt, die Angaben werden aber wahrscheinlich ignoriert.
So beheben Sie den Fehler
Sehen Sie sich in Ihrer Software die Lieferanschrift oder den Lieferkunden an. Steht dort eine Handelsregisternummer für eine eigene Lieferfirma, stammt der Block daher. Lassen Sie diese Nummer in der E-Rechnung weg oder wählen Sie das Profil EN 16931, falls Ihre Software eine Auswahl bietet.
Der veröffentlichte Regeltext
SpecifiedLegalOrganization should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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