Was die Regel bedeutet
Der Lieferempfänger (ShipToTradeParty) hat einen Namen, eine Kennung des Lieferorts und eine Anschrift. Die Regel prüft, dass er kein Element EndPointURIUniversalCommunication hat, die Adresse, unter der eine Partei elektronische Dokumente empfängt. In einer E-Rechnung wird diese Adresse nur für Verkäufer (BT-34) und Käufer (BT-49) angegeben.
Warum sie wichtig ist
Eine Endpunktadresse beim Lieferempfänger dient nicht dazu, die Rechnung zuzustellen; sie geht an die elektronische Adresse des Käufers (BT-49). Die Rechnung wird nicht abgelehnt, das Element bewirkt aber nichts.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie, ob die Lieferanschrift in Ihrer Software ein Feld für eine Peppol-ID oder einen anderen Endpunkt hat, und leeren Sie es oder schalten Sie ab, dass es exportiert wird. Soll die Rechnung an einen anderen Empfänger gehen, ändern Sie stattdessen die elektronische Adresse des Käufers. Kehrt das Element immer wieder, wählen Sie das Profil EN 16931 oder fragen Sie den Softwarehersteller, warum es geschrieben wird.
Der veröffentlichte Regeltext
EndPointURIUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
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- CII-SR-317 Keinen endgültigen Lieferempfänger angeben
- CII-SR-318 Angaben zum Versandort gehören nicht in die Rechnung
- CII-SR-319 Das Versandereignis gehört nicht in den Lieferteil
- CII-SR-320 Das Abholereignis gehört nicht in den Lieferteil
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