Was die Regel bedeutet
Der Lieferempfänger (ShipToTradeParty) hat in EN 16931 keine elektronische Adresse. Die Regel prüft, dass er kein Element URIUniversalCommunication hat, in das sonst eine E-Mail-Adresse, eine Website oder eine Peppol-ID käme. Die elektronischen Adressen von Verkäufer (BT-34) und Käufer (BT-49) sind andere Felder und bleiben erlaubt.
Warum sie wichtig ist
Eine E-Rechnung wird an die elektronische Adresse des Käufers zugestellt, nicht an die Adresse dessen, der die Ware annimmt. Eine Adresse beim Lieferempfänger wird nicht zur Zustellung verwendet und fügt nur Daten hinzu, die niemand liest. Die Rechnung wird nicht abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie in der Lieferanschrift Ihrer Software nach einem Feld für E-Mail-Adresse oder Website und leeren Sie es, oder schalten Sie ab, dass es mit der E-Rechnung exportiert wird. Soll die Rechnung an einen anderen Empfänger gehen, ändern Sie stattdessen die elektronische Adresse des Käufers (BT-49). Wenn Sie ein Profil wählen können, enthält EN 16931 dieses Element nicht.
Der veröffentlichte Regeltext
URIUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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