Was die Regel bedeutet
Der Lieferempfänger (ShipToTradeParty) ist Name und Ort, an den die Ware oder Leistung geht. Die Regel prüft, dass er keinen Block SpecifiedTaxRegistration hat, in den eine USt-IdNr. oder Steuernummer gehört. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Verkäufer (BT-31), Käufer (BT-48) und Steuervertreter (BT-63) stehen in eigenen Blöcken und bleiben erlaubt.
Warum sie wichtig ist
EN 16931 liest USt-IdNr. nur von Verkäufer und Käufer, eine Nummer beim Lieferempfänger wird deshalb nicht ausgewertet. Die Rechnung wird nicht abgelehnt, die Angabe bewirkt aber nicht das, was Sie damit vielleicht beabsichtigt haben.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie in der Lieferanschrift Ihrer Software nach einer USt-IdNr. oder Steuernummer und lassen Sie sie im Export weg. Haben Sie die Nummer dort eingetragen, weil sie für die Rechnung gelten soll, prüfen Sie stattdessen, ob die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) ausgefüllt ist. Exportieren Sie die Datei danach erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
SpecifiedTaxRegistration should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-315 Der Lieferempfänger darf keine Endpunktadresse haben
- CII-SR-316 Der Lieferempfänger darf kein Logo enthalten
- CII-SR-317 Keinen endgültigen Lieferempfänger angeben
- CII-SR-318 Angaben zum Versandort gehören nicht in die Rechnung
- CII-SR-319 Das Versandereignis gehört nicht in den Lieferteil
- CII-SR-320 Das Abholereignis gehört nicht in den Lieferteil