XRechnung ohne Buchhaltungssoftware erstellen
XRechnung per Formular erstellen, nach EN 16931 und XRechnung-Regeln geprüft. Ohne Buchhaltungssoftware, ein Credit je Rechnung.
Kurz gesagt
Für die wenigen Rechnungen, die Sie im Jahr versenden: ein Formular ausfüllen und eine nach den ausgewählten Regeln geprüfte E-Rechnung erhalten. Vorschau kostenlos, dann 1 Credit (4,99 €).
Mit Klarbon erstellen Sie eine einzelne XRechnung per Formular: Ihre Angaben, die Ihres Kunden, Leitweg-ID oder Käuferreferenz, Positionen und Zahlungsbedingungen eintragen und eine nach EN 16931 und KoSIT-Regeln geprüfte Datei herunterladen. Das eignet sich für gelegentliche Rechnungen an deutsche Behörden oder Unternehmen, ohne Buchhaltungssoftware. Ein Credit je Rechnung; die Vorschau ist kostenlos.
Wie erstelle ich eine XRechnung?
- Verkäufer eintragen: Name, Anschrift, USt-IdNr. oder Steuernummer sowie Kontakt mit E-Mail und Telefon, den XRechnung verlangt.
- Käufer und Käuferreferenz eintragen: eine Leitweg-ID, wenn der Empfänger sie verlangt, oder die Kundenreferenz.
- Positionen ergänzen: Bezeichnung, Menge, Einheit, Preis und Steuersatz. Klarbon berechnet die Summen.
- Zahlungsangaben ergänzen: Zahlungsart, IBAN und Fälligkeit. XRechnung verlangt Zahlungsanweisungen.
- UBL oder CII wählen, prüfen und herunterladen. Die Vorschau ist kostenlos; ein Credit schaltet die Datei frei.
Was ist an XRechnung besonders?
XRechnung ist die deutsche Spezifikation auf Basis von EN 16931, gepflegt von KoSIT. Sie ergänzt BR-DE-Regeln, etwa zur Käuferreferenz (BR-DE-15), den Verkäuferkontaktdaten und Zahlungsanweisungen (BR-DE-1). Klarbons Formular fragt diese Angaben ab; die Prüfung meldet Regeln, die die Datei nicht besteht. Mehr unter Was ist XRechnung?.
Wohin sende ich die Datei?
Dorthin, wo Ihr Kunde es vorgibt: an ein Bundes- oder Landesportal oder eine E-Mail-Adresse. Bundesbehörden nehmen Rechnungen über ihre Rechnungseingangsplattformen an. Bestellung oder Vertrag nennen den Weg. Klarbon reicht keine Rechnungen ein und führt kein Archiv.
Muss ich Unternehmen XRechnungen senden?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze im Anwendungsbereich empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026, für berechtigte kleinere Aussteller und bestimmte EDI-Verfahren bis Ende 2027. Ausnahmen bleiben bestehen (BMF-FAQ). XRechnung ist eines der zulässigen Formate, ZUGFeRD ab 2.0.1 außer MINIMUM und BASIC WL ein weiteres. Siehe E-Rechnungspflicht in Deutschland. Klarbon gibt keine Steuerberatung.
Was macht Klarbon nicht?
Es führt keine Kundenliste, keine Nummerierung und kein Archiv. Sie vergeben die Rechnungsnummer und bewahren die Datei auf. Klarbon ist keine Rechnungssoftware. Wer jede Woche Rechnungen schreibt, spart mit einer Software, die XRechnung erzeugt, Tipparbeit.
Was passiert mit meinen Angaben?
Sie werden auf Klarbons Servern zum Schreiben und Prüfen verarbeitet und danach gelöscht. Siehe Was passiert mit meinen Dateien?.
Was kostet das?
Ein Credit je Rechnung: 4,99 EUR, zehn kosten 29 EUR und fünfzig 99 EUR. Siehe Preise.
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Häufige Fragen
Wie erstelle ich eine XRechnung ohne Buchhaltungssoftware?
Tragen Sie Ihre Angaben, die des Kunden, Leitweg-ID oder Käuferreferenz, Positionen und Zahlungsangaben in Klarbons Formular ein. Klarbon schreibt und prüft die XRechnung; der Download kostet einen Credit.
Brauche ich eine Leitweg-ID?
Nutzen Sie eine Leitweg-ID, wenn der Empfänger sie verlangt, häufig bei Behördenrechnungen. Sonst tragen Sie die Kundenreferenz ein. Für B2B-Rechnungen erlaubt das BMF umsatzsteuerlich einen Platzhalter wie „-“, wenn keine Referenz vorgegeben wurde.
Soll ich UBL oder CII wählen?
Beide können eine gültige XRechnung sein. Wählen Sie die vom Kunden oder Portal akzeptierte Syntax. Gehen Sie nicht davon aus, dass jedes Portal beide annimmt.
Wie sende ich die XRechnung an eine Behörde?
Über das Portal oder den Übertragungsweg, den der Auftraggeber nennt, etwa eine Rechnungseingangsplattform des Bundes oder per E-Mail, wenn diese akzeptiert wird. Klarbon reicht die Datei nicht für Sie ein.
Quellen
- KoSIT, XRechnung und Syntaxbindungen xeinkauf.de
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur E-Rechnung bundesfinanzministerium.de
- OpenPeppol, Regel BR-CO-15 zu Summen mit Umsatzsteuer (Englisch) docs.peppol.eu
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Auch als API: XRechnung-API