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Warnung

CII-SR-305: Keinen Beauftragten des Käufers nennen

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-305 bedeutet, dass die Rechnung einen Beauftragten des Käufers (BuyerAgentTradeParty) nennt, den EN 16931 nicht vorsieht. Es ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen; entfernen Sie den Beauftragten, dann verschwindet sie.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die Prüfung sucht im Vereinbarungsteil des Rechnungskopfs nach einem Beteiligten, der als Beauftragter für den Käufer handelt (ram:BuyerAgentTradeParty). EN 16931 hat keinen Platz für einen Beauftragten des Käufers. Der Käufer selbst steht im Abschnitt Käufer (BG-7).

Warum sie wichtig ist

Das ist eine Warnung, die Rechnung wird trotzdem angenommen. Ein Empfänger, der den Standard einhält, liest den Beauftragten nicht, er spielt bei Buchung und Weiterleitung der Rechnung keine Rolle. Beheben sollten Sie das, wenn die Rechnung den Beauftragten erreichen soll, denn dieses Feld leistet das nicht.

So beheben Sie den Fehler

Entfernen Sie den Beauftragten des Käufers in Ihrer Rechnungssoftware aus der Rechnung, oder aus den Exporteinstellungen, die ihn mitsenden. Im XML löschen Sie den Block ram:BuyerAgentTradeParty. Prüfen Sie, ob im Abschnitt Käufer die richtige Organisation steht. Ist der Beauftragte für den Käufer wichtig, nennen Sie ihn im Hinweis zur Rechnung.

Der veröffentlichte Regeltext

BuyerAgentTradeParty should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-305 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026