Was die Regel bedeutet
Die Kontaktdaten des Käufers enthalten ein Element InstantMessagingUniversalCommunication, also eine Chat- oder Messenger-Adresse. EN 16931 kennt beim Käufer-Kontakt nur Name (BT-56), Telefonnummer (BT-57) und E-Mail-Adresse (BT-58), dieses Element sollte dort nicht stehen.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Für eine Chat-Adresse gibt es im Datenmodell der EN 16931 kein Feld, die Software des Käufers liest sie deshalb nirgends ein und sie geht voraussichtlich verloren.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kontakt des Käufers im Kundenstamm und leeren Sie ein eventuelles Chat- oder Messenger-Feld, oder schalten Sie dessen Export ab. Mit der Rechnung reisen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ist Ihre Datei eine ZUGFeRD-Rechnung (oder Factur-X), steckt das XML in der PDF. Nehmen Sie die Änderung dann in der Software vor, die die PDF erzeugt.
Der veröffentlichte Regeltext
InstantMessagingUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-271 Keine Notiz an den Kontaktdaten des Käufers
- CII-SR-272 Keinen eigenen Personenblock im Kontakt des Käufers verwenden
- CII-SR-273 Elektronische Adresse des Käufers ohne Kanalcode angeben
- CII-SR-274 Elektronische Adresse des Käufers ohne Nummer angeben
- CII-SR-275 USt-IdNr. des Käufers ohne zusätzliche Steuerangaben
- CII-SR-276 Elektronische Adresse des Käufers nur im Standardelement angeben