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Warnung

CII-SR-270: Messenger-Adresse gehört nicht in die Kontaktdaten des Käufers

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-270 bedeutet, dass die Kontaktdaten des Käufers eine Messenger-Adresse (InstantMessagingUniversalCommunication) enthalten, für die der Standard keinen Platz hat. Entfernen Sie sie und behalten Sie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Kontakts.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die Kontaktdaten des Käufers enthalten ein Element InstantMessagingUniversalCommunication, also eine Chat- oder Messenger-Adresse. EN 16931 kennt beim Käufer-Kontakt nur Name (BT-56), Telefonnummer (BT-57) und E-Mail-Adresse (BT-58), dieses Element sollte dort nicht stehen.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Für eine Chat-Adresse gibt es im Datenmodell der EN 16931 kein Feld, die Software des Käufers liest sie deshalb nirgends ein und sie geht voraussichtlich verloren.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kontakt des Käufers im Kundenstamm und leeren Sie ein eventuelles Chat- oder Messenger-Feld, oder schalten Sie dessen Export ab. Mit der Rechnung reisen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ist Ihre Datei eine ZUGFeRD-Rechnung (oder Factur-X), steckt das XML in der PDF. Nehmen Sie die Änderung dann in der Software vor, die die PDF erzeugt.

Der veröffentlichte Regeltext

InstantMessagingUniversalCommunication should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-270 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026