Was die Regel bedeutet
Die elektronische Adresse des Käufers (BT-49), unter der er E-Rechnungen empfängt, ist mit einem zusätzlichen Element ChannelCode neben der Adresse angegeben. EN 16931 verwendet nur die Adresse selbst und ihre Schemakennung, der Kanalcode gehört nicht dazu.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Die Schemakennung sagt bereits, um welche Art von Adresse es sich handelt, zum Beispiel EM für eine E-Mail-Adresse. Der Kanalcode fügt nichts hinzu, was die Software des Käufers nutzt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware am Kunden die Einstellungen für E-Rechnung oder elektronische Adresse. Behalten Sie Adresse und Schema und entfernen Sie ein eventuelles Feld für Kanal oder Kommunikationsart, oder schalten Sie dessen Export ab. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie das Element ChannelCode in URIUniversalCommunication des Käufers.
Der veröffentlichte Regeltext
ChannelCode should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-274 Elektronische Adresse des Käufers ohne Nummer angeben
- CII-SR-275 USt-IdNr. des Käufers ohne zusätzliche Steuerangaben
- CII-SR-276 Elektronische Adresse des Käufers nur im Standardelement angeben
- CII-SR-277 Kein Logo für den Käufer einbetten
- CII-SR-278 Keinen Handelsvertreter im Rechnungskopf nennen
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