Was die Regel bedeutet
Die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) ist mit einem zusätzlichen Element CompleteNumber neben der Adresse angegeben. EN 16931 verwendet dort nur die Adresse selbst und ihre Schemakennung. Eine Telefonnummer des Käufer-Kontakts (BT-57) hat ein eigenes Element.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Eine Nummer im Adresselement bedeutet für Software nach EN 16931 nichts und wird voraussichtlich verworfen. War sie als Telefonnummer gedacht, sieht der Käufer sie nicht.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware am Kunden das Feld für die elektronische Adresse des Käufers. Es darf nur die Adresse enthalten, ohne angehängte Telefonnummer. Tragen Sie die Telefonnummer im Telefonfeld des Käufer-Kontakts ein. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie CompleteNumber in URIUniversalCommunication des Käufers.
Der veröffentlichte Regeltext
CompleteNumber should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
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- CII-SR-278 Keinen Handelsvertreter im Rechnungskopf nennen
- CII-SR-279 Keinen Anforderer des Käufers im Rechnungskopf nennen
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