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Warnung

CII-SR-276: Elektronische Adresse des Käufers nur im Standardelement angeben

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-276 bedeutet, dass der Käufer ein zusätzliches Element EndPointURIUniversalCommunication für eine elektronische Adresse enthält, das EN 16931 nicht verwendet. Entfernen Sie es und geben Sie die elektronische Adresse des Käufers im vorgesehenen Adresselement an.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Der Käufer (BG-7) enthält ein Element EndPointURIUniversalCommunication, eine zweite Möglichkeit anzugeben, wo der Käufer Nachrichten empfängt. EN 16931 kennt die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) nur im Element URIUniversalCommunication.

Warum sie wichtig ist

Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Steht die Adresse nur in diesem Element, findet Software, die die Datei nach EN 16931 liest, keine elektronische Adresse des Käufers. Das ist wichtig, wenn der Käufer oder seine E-Rechnungsplattform sie erwartet.

So beheben Sie den Fehler

Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware am Kunden das Feld für E-Rechnung oder elektronische Adresse. Es muss als elektronische Adresse des Käufers mit Schema ausgegeben werden, nicht als Endpunkt. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, verschieben Sie die Adresse nach URIUniversalCommunication, in das Element URIID mit einer schemeID, und löschen Sie das Endpunkt-Element.

Der veröffentlichte Regeltext

EndPointURIUniversalCommunication should not be present

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-276 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026