Was die Regel bedeutet
Der Käufer (BG-7) enthält ein Element EndPointURIUniversalCommunication, eine zweite Möglichkeit anzugeben, wo der Käufer Nachrichten empfängt. EN 16931 kennt die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) nur im Element URIUniversalCommunication.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Steht die Adresse nur in diesem Element, findet Software, die die Datei nach EN 16931 liest, keine elektronische Adresse des Käufers. Das ist wichtig, wenn der Käufer oder seine E-Rechnungsplattform sie erwartet.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware am Kunden das Feld für E-Rechnung oder elektronische Adresse. Es muss als elektronische Adresse des Käufers mit Schema ausgegeben werden, nicht als Endpunkt. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, verschieben Sie die Adresse nach URIUniversalCommunication, in das Element URIID mit einer schemeID, und löschen Sie das Endpunkt-Element.
Der veröffentlichte Regeltext
EndPointURIUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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