Was die Regel bedeutet
Die Kontaktdaten des Käufers enthalten ein Element VOIPUniversalCommunication, also eine Adresse für Internettelefonie. EN 16931 kennt beim Käufer-Kontakt nur Name (BT-56), Telefonnummer (BT-57) und E-Mail-Adresse (BT-58). Die Prüfung schlägt an, sobald das Element in der Datei steht, egal was darin steht.
Warum sie wichtig ist
Das ist nur eine Warnung, die Datei wird also trotzdem angenommen. Für eine VoIP-Adresse gibt es im Datenmodell der EN 16931 kein Feld, die Software des Käufers liest sie deshalb nirgends ein und sie geht voraussichtlich verloren.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kontakt des Käufers im Kundenstamm und leeren Sie ein eventuelles Feld für Internettelefonie, oder schalten Sie dessen Export ab. Die normale Telefonnummer und die E-Mail-Adresse bleiben stehen. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, löschen Sie das Element VOIPUniversalCommunication aus den Kontaktdaten des Käufers. Die Korrektur lohnt sich, wenn Ihr Käufer oder dessen Plattform Dateien streng prüft.
Der veröffentlichte Regeltext
VOIPUniversalCommunication should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
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- CII-SR-271 Keine Notiz an den Kontaktdaten des Käufers
- CII-SR-272 Keinen eigenen Personenblock im Kontakt des Käufers verwenden
- CII-SR-273 Elektronische Adresse des Käufers ohne Kanalcode angeben
- CII-SR-274 Elektronische Adresse des Käufers ohne Nummer angeben
- CII-SR-275 USt-IdNr. des Käufers ohne zusätzliche Steuerangaben