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Schwerwiegend

DE-R-030: Lastschrift braucht die Gläubiger-ID des Verkäufers

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

DE-R-030 bedeutet, dass die Rechnung Lastschriftangaben enthält, aber keine SEPA-Gläubiger-ID. Tragen Sie Ihre Gläubiger-ID ein, in der Datei als Kennung mit dem Schema SEPA beim Verkäufer.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und enthält die Rechnung Lastschriftangaben (BG-19), muss sie auch die von der Bank vergebene Gläubiger-ID (BT-90) enthalten. Die Prüfung sucht eine Kennung mit dem Schema SEPA, entweder bei den Kennungen des Verkäufers oder beim Zahlungsempfänger. In Deutschland ist das die Gläubiger-Identifikationsnummer für SEPA-Lastschriften, die die Deutsche Bundesbank vergibt, in einer Form wie DE98ZZZ09999999999.

Warum sie wichtig ist

Die Bank des Käufers erkennt anhand der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz, wer Geld einziehen darf. Ohne die Gläubiger-ID lässt sich die Lastschrift keinem gültigen Mandat zuordnen, und die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Lastschrift- oder SEPA-Einstellungen und tragen Sie Ihre Gläubiger-ID ein. In der Datei muss sie als Kennung mit dem Schema SEPA stehen. Haben Sie noch keine Gläubiger-ID, müssen Sie diese zuerst beantragen, bevor Sie per Lastschrift einziehen können. Nutzen Sie bis dahin eine andere Zahlungsart.

Der veröffentlichte Regeltext

Regel auf der Seite des Herausgebers lesen

Geschäftsbegriffe: BG-19, BT-90

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) 2026.5
Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) 2026.5
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen DE-R-030 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026