Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und enthält die Rechnung Lastschriftangaben (BG-19), muss sie auch die von der Bank vergebene Gläubiger-ID (BT-90) enthalten. Die Prüfung sucht eine Kennung mit dem Schema SEPA, entweder bei den Kennungen des Verkäufers oder beim Zahlungsempfänger. In Deutschland ist das die Gläubiger-Identifikationsnummer für SEPA-Lastschriften, die die Deutsche Bundesbank vergibt, in einer Form wie DE98ZZZ09999999999.
Warum sie wichtig ist
Die Bank des Käufers erkennt anhand der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz, wer Geld einziehen darf. Ohne die Gläubiger-ID lässt sich die Lastschrift keinem gültigen Mandat zuordnen, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Lastschrift- oder SEPA-Einstellungen und tragen Sie Ihre Gläubiger-ID ein. In der Datei muss sie als Kennung mit dem Schema SEPA stehen. Haben Sie noch keine Gläubiger-ID, müssen Sie diese zuerst beantragen, bevor Sie per Lastschrift einziehen können. Nutzen Sie bis dahin eine andere Zahlungsart.
Der veröffentlichte Regeltext
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Geschäftsbegriffe: BG-19, BT-90
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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