Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss die Gläubiger-Identifikationsnummer (BT-90) enthalten, wenn sie Lastschriftangaben (BG-19) enthält. Das ist Ihre SEPA-Gläubiger-ID, die Ihnen die Deutsche Bundesbank für den Lastschrifteinzug zugeteilt hat, etwa DE98ZZZ09999999999.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Tragen Sie Ihre Gläubiger-ID in den Bank- oder Lastschrifteinstellungen Ihrer Rechnungssoftware ein und exportieren Sie erneut. Wird die Rechnung nicht per Lastschrift eingezogen, entfernen Sie die Lastschriftangaben und wählen eine andere Zahlungsart.
Der veröffentlichte Regeltext
Wenn "DIRECT DEBIT" BG-19 vorhanden ist, dann muss "Bank assigned creditor identifier" BT-90 übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BG-19, BT-90
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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