Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss die Kennung des zu belastenden Kontos (BT-91) enthalten, wenn sie Lastschriftangaben (BG-19) enthält. Das ist die IBAN des Kundenkontos, von dem die Lastschrift eingezogen wird.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Tragen Sie die IBAN des Kunden aus seinem SEPA-Mandat im Kundenstamm Ihrer Rechnungssoftware ein und exportieren Sie erneut. Wird die Rechnung nicht per Lastschrift eingezogen, entfernen Sie die Lastschriftangaben und wählen eine andere Zahlungsart.
Der veröffentlichte Regeltext
Wenn "DIRECT DEBIT" BG-19 vorhanden ist, dann muss "Debited account identifier" BT-91 übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BG-19, BT-91
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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