Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, muss die Rechnung eine Käuferreferenz (BT-10) angeben. Das ist ein Text, den der Käufer festlegt, damit er die Rechnung intern zuordnen kann. Bei öffentlichen Auftraggebern in Deutschland steht hier die Leitweg-ID. Ein leerer Wert oder einer, der nur aus Leerzeichen besteht, gilt als fehlend.
Warum sie wichtig ist
Das System des Käufers leitet die Rechnung anhand der Referenz an die richtige Person oder Abteilung weiter. Im öffentlichen Bereich entscheidet die Leitweg-ID, welche Behörde die Rechnung erhält. Ohne Referenz besteht die Rechnung die Prüfung nicht und wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Fragen Sie den Käufer, welche Referenz auf Rechnungen stehen soll. Bei einer Behörde ist das die Leitweg-ID, bei einem Unternehmen meist eine Kundennummer, Kostenstelle oder Bestellnummer. Das Feld heißt in Rechnungssoftware meist Käuferreferenz, Kundenreferenz oder Leitweg-ID und steht bei den Kundendaten oder im Rechnungskopf. Tragen Sie die Referenz dort ein und exportieren Sie die Rechnung erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BT-10
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-DE-15 Käuferreferenz (Leitweg-ID) ist Pflichtangabe
- DE-R-016 Verkäufer braucht USt-IdNr., Steuernummer oder Steuervertreter
- DE-R-017 Der Rechnungstyp-Code sollte einer der zulässigen Codes sein
- DE-R-018 Skonto muss in den Zahlungsbedingungen im festen Format stehen
- DE-R-019 Eine SEPA-Überweisung sollte eine gültige IBAN nennen
- DE-R-020 Eine SEPA-Lastschrift sollte eine gültige IBAN nennen