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Schwerwiegend

BR-DE-15: Käuferreferenz (Leitweg-ID) ist Pflichtangabe

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-DE-15 bedeutet, dass die Käuferreferenz (BT-10) fehlt. Fragen Sie den Kunden nach seiner Käuferreferenz und tragen Sie sie im Kundenstamm oder auf der Rechnung ein; bei öffentlichen Auftraggebern steht die Leitweg-ID in der Bestellung oder im Vertrag.

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Was die Regel bedeutet

Jede Rechnung muss die Käuferreferenz (BT-10) enthalten. Bei öffentlichen Auftraggebern ist das die Leitweg-ID, die die Rechnung an die richtige Stelle leitet, zum Beispiel 991-12345-67. Unternehmen nennen Ihnen eine eigene Referenz, etwa eine Kostenstelle oder den Namen des Bestellers.

Warum sie wichtig ist

Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.

So beheben Sie den Fehler

Fragen Sie den Kunden nach seiner Käuferreferenz und tragen Sie sie im Kundenstamm oder auf der Rechnung ein; bei öffentlichen Auftraggebern steht die Leitweg-ID in der Bestellung oder im Vertrag. Hat ein Firmenkunde keine Referenz, tragen Sie etwas ein, das er zuordnen kann, etwa die Bestellnummer oder den Namen des Bestellers. Im XML ist das cbc:BuyerReference (UBL) beziehungsweise ram:BuyerReference (CII).

Der veröffentlichte Regeltext

Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden.

Geschäftsbegriffe: BT-10

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-DE-15 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026