Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss die Käuferreferenz (BT-10) enthalten. Bei öffentlichen Auftraggebern ist das die Leitweg-ID, die die Rechnung an die richtige Stelle leitet, zum Beispiel 991-12345-67. Unternehmen nennen Ihnen eine eigene Referenz, etwa eine Kostenstelle oder den Namen des Bestellers.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Fragen Sie den Kunden nach seiner Käuferreferenz und tragen Sie sie im Kundenstamm oder auf der Rechnung ein; bei öffentlichen Auftraggebern steht die Leitweg-ID in der Bestellung oder im Vertrag. Hat ein Firmenkunde keine Referenz, tragen Sie etwas ein, das er zuordnen kann, etwa die Bestellnummer oder den Namen des Bestellers. Im XML ist das cbc:BuyerReference (UBL) beziehungsweise ram:BuyerReference (CII).
Der veröffentlichte Regeltext
Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BT-10
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- DE-R-015 Eine Käuferreferenz ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- BR-DE-16 Steuerpflichtige Rechnung braucht USt-IdNr. oder Steuernummer
- BR-DE-17 Eine für die XRechnung vorgesehene Rechnungsart verwenden
- BR-DE-18 Skontoangaben müssen dem XRechnung-Format folgen
- BR-DE-19 Eine SEPA-Überweisung braucht eine gültige IBAN
- BR-DE-20 Eine SEPA-Lastschrift braucht eine gültige IBAN