Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und nutzt eine Position (BT-151), ein Nachlass auf Rechnungsebene (BT-95) oder ein Zuschlag auf Rechnungsebene (BT-102) eine der Steuerkategorien S, Z, E, AE, K, G, L oder M, muss die Rechnung mindestens eine dieser Angaben zeigen: die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) oder einen Steuervertreter des Verkäufers (BG-11). Die Liste umfasst fast alle Steuerkategorien, deshalb braucht praktisch jede Rechnung innerhalb Deutschlands eine der drei Angaben.
Warum sie wichtig ist
Der Käufer braucht die steuerliche Identität des Verkäufers, um die Rechnung zu buchen und die Vorsteuer geltend zu machen. Die Finanzverwaltung erkennt daran, wer die Rechnung ausgestellt hat. Fehlen alle drei Angaben, wird die Rechnung abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmen- oder Steuereinstellungen und tragen Sie Ihre USt-IdNr. ein. In Deutschland beginnt sie mit DE, gefolgt von neun Ziffern. Haben Sie keine, tragen Sie stattdessen Ihre Steuernummer vom Finanzamt ein. Einen Steuervertreter geben Sie nur an, wenn Sie wirklich einen haben.
Der veröffentlichte Regeltext
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Geschäftsbegriffe: BG-11, BT-31, BT-32
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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