Was die Regel bedeutet
Im Abschnitt zur Zahlungsabwicklung auf Rechnungsebene (ApplicableHeaderTradeSettlement) steht ein Block InvoicerTradeParty. In der zugrunde liegenden Syntax nennt er die Partei, die die Rechnung ausstellt, wenn sie vom Verkäufer abweicht. EN 16931 kennt nur den Verkäufer (BG-4), deshalb erwartet die Regel, dass der Block fehlt.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Datei wird daher trotzdem angenommen. Empfänger lesen Verkäufer und Käufer und ignorieren einen gesonderten Rechnungsaussteller. Eine Partei, die nur in diesem Block steht, fehlt deshalb in den Unterlagen des Käufers. Beheben sollten Sie das, wenn ein Abrechnungsdienst oder eine Konzerngesellschaft den Block mit Angaben füllt, die von denen des Verkäufers abweichen.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie den Block InvoicerTradeParty. Öffnen Sie danach die Angaben zum Verkäufer (BG-4) und prüfen Sie, ob dort das Unternehmen steht, das die Ware geliefert oder die Leistung erbracht hat, mit Name, Anschrift und USt-IdNr. Wenn ein Abrechnungsdienst oder eine Konzerngesellschaft Rechnungen für Sie versendet, gibt es dafür in einer E-Rechnung nach EN 16931 keinen eigenen Platz.
Der veröffentlichte Regeltext
InvoicerTradeParty should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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