Was die Regel bedeutet
Im Abschnitt zur Zahlungsabwicklung auf Rechnungsebene (ApplicableHeaderTradeSettlement) steht ein Element CreditReasonCode. Es ist ein Code, der den Grund für eine Korrektur oder Erstattung nennen soll. EN 16931 hat dafür kein Feld, deshalb erwartet die Regel, dass das Element fehlt.
Warum sie wichtig ist
Es handelt sich um eine Warnung, die Datei wird daher trotzdem angenommen. Software, die EN 16931 liest, übernimmt nur die Felder, die der Standard definiert. Der Käufer sieht den Grund also nicht, den Sie angeben wollten. Wurde Ihre Rechnung abgelehnt, liegt die Ursache bei einer anderen Regel, denn diese allein führt nicht zur Ablehnung.
So beheben Sie den Fehler
Löschen Sie das Element CreditReasonCode aus dem Abschnitt zur Zahlungsabwicklung. Muss der Käufer wissen, warum Sie korrigieren, schreiben Sie den Grund als Text in eine Bemerkung zur Rechnung (BT-22). Verweisen Sie bei einer Rechnungskorrektur zusätzlich auf die ursprüngliche Rechnung (BG-3). Wenn Ihre Buchhaltungssoftware die Datei erzeugt, suchen Sie im Export der E-Rechnung nach einer Einstellung für den Korrekturgrund oder bitten Sie den Hersteller, das Element nicht mehr zu schreiben.
Der veröffentlichte Regeltext
CreditReasonCode should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-349 Den Freitext zum Korrekturgrund weglassen
- CII-SR-350 Keinen abweichenden Rechnungsaussteller angeben
- CII-SR-351 Keinen vom Käufer abweichenden Adressaten angeben
- CII-SR-352 Dem Zahlungsempfänger keinen Rollencode geben
- CII-SR-353 Dem Zahlungsempfänger keine Beschreibung hinzufügen
- CII-SR-354 Dem Zahlungsempfänger keinen Code für die Rechtsform geben