Was die Regel bedeutet
Eine rechnungsbegründende Unterlage in der Rechnung kann über einen Link auf eine Datei verweisen, die an anderer Stelle liegt. Dieser Link ist die Adresse des externen Dokuments (BT-124). XRechnung 3.0 verlangt dafür eine absolute URL, also eine vollständige Adresse, die mit einem Schema wie https:// beginnt. Ein relativer Pfad, eine bloße Domain ohne Schema oder Text statt einer Adresse besteht die Prüfung nicht. Die Regel gilt für UBL- und CII-Dateien, für Rechnungskorrekturen ebenso wie für Rechnungen.
Warum sie wichtig ist
Die Software des Empfängers ruft das Dokument über diesen Link ab. Eine unvollständige Adresse lässt sich nicht aufrufen. Die Datei verstößt daher gegen die XRechnung-Regeln und wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Stelle, an der Links zu Unterlagen hinterlegt werden, meist unter Anhänge oder weitere Dokumente. Tragen Sie die vollständige Adresse einschließlich https:// ein, zum Beispiel https://example.com/agb.pdf. Muss das Dokument nicht verlinkt sein, entfernen Sie den Link oder fügen Sie die Datei stattdessen als Anhang bei. Wenn Sie das XML selbst erzeugen, steht die Adresse in UBL in cbc:URI.
Der veröffentlichte Regeltext
BT-124 "External document location" muss eine absolute URL mit gültigem Schema enthalten. Geschäftsbegriffe: BT-124
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-RO-L210 Adresse eines externen Dokuments: höchstens 200 Zeichen
- DE-R-T02 Link auf externes Dokument muss eine vollständige Webadresse sein
- BR-TMP-3 Brutto- und Nettopreis brauchen dieselbe Preisbasismenge
- BR-TMP-4 Jede Unterlage hat höchstens eine Beschreibung
- BR-TMP-5 Jede Unterlage hat höchstens einen Anhang
- BR-TMP-6 Datumsangaben in UBL müssen als JJJJ-MM-TT stehen