Was die Regel bedeutet
In einer CII-Datei kann jede Position den Einzelpreis vor Nachlass, den Bruttopreis (BT-148), und den Einzelpreis nach Nachlass, den Nettopreis (BT-146), enthalten. Jeder der beiden Preise kann angeben, für wie viele Einheiten er gilt, die Preisbasismenge (BT-149), und in welcher Einheit, dem Code der Maßeinheit (BT-150), zum Beispiel ein Preis je 100 Stück. Geben beide Preise eine Basismenge an, müssen die Werte identisch sein. Nennt der Nettopreis eine Einheit, muss der Bruttopreis dieselbe Einheit nennen. Diese Regel gibt es nur für CII.
Warum sie wichtig ist
Die Basismenge sagt dem Empfänger, für wie viele Einheiten ein Einzelpreis gilt. Widersprechen sich Brutto- und Nettopreis, ist unklar, ob der Preis je Stück oder je hundert Stück gilt. Der Positionsbetrag lässt sich dann nicht verlässlich nachrechnen, und die Datei wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Prüfen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Preisangaben der Position. Einzelpreis und Einheit, etwa Stück oder Stunde, sollten für die Position nur einmal festgelegt sein und für Brutto- und Nettopreis gelten. Schreibt Ihre Software sie trotzdem unterschiedlich, liegt der Fehler im Export, und Sie fragen am besten den Hersteller. Im XML vergleichen Sie in beiden Preisblöcken der Position das Element BasisQuantity und sein Attribut unitCode und machen beide identisch.
Der veröffentlichte Regeltext
Wenn BT-149 (Item price base quantity) sowohl in GrossPriceProductTradePrice als auch in NetPriceProductTradePrice vorhanden ist, müssen die Werte identisch sein. Wenn BT-150 (unit of measure code) auf dem NetPrice-Pfad vorhanden ist, muss es auch auf dem GrossPrice-Pfad vorhanden und identisch sein. Geschäftsbegriffe: BT-149, BT-150
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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