Was die Regel bedeutet
Verweist eine Rechnung oder Rechnungskorrektur auf ein Dokument, das an anderer Stelle liegt, darf die Internetadresse dieses Dokuments (Ort des externen Dokuments, BT-124) höchstens 200 Zeichen lang sein. Leerzeichen am Anfang und am Ende zählen nicht mit.
Warum sie wichtig ist
Die rumänische Spezifikation für E-Rechnungen (CIUS-RO) setzt diese Grenze, und ein Verstoß führt zur Ablehnung. Das System RO e-Factura weist die Datei ab, die Rechnung kommt erst an, wenn Sie eine korrigierte Datei senden.
So beheben Sie den Fehler
Suchen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Link auf das externe Dokument, meist bei den Referenzen oder Belegen der Rechnung. Ersetzen Sie die lange Adresse durch eine kürzere, zum Beispiel indem Sie Tracking-Parameter am Ende entfernen. Ist das Dokument wichtig, hängen Sie es als Anhang an die Rechnung, statt zu verlinken.
Der veröffentlichte Regeltext
Numarul maxim permis de caractere pentru Localizarea documentului extern (BT-124), este 200. #The allowed maximum number of characters for the External document location (BT-124) is 200. Geschäftsbegriffe: BT-124
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 | 1.0.9 |
| CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 | 1.0.9 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-TMP-2 Link zum externen Dokument muss eine vollständige Adresse sein
- DE-R-T02 Link auf externes Dokument muss eine vollständige Webadresse sein
- BR-RO-L211 Dateiname eines Anhangs: höchstens 200 Zeichen
- BR-RO-L212 Artikelbeschreibung einer Position: höchstens 200 Zeichen
- BR-RO-L301 Zahlungsbedingungen: höchstens 300 Zeichen
- BR-RO-L0302 Vertragsreferenz: höchstens 200 Zeichen