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Schwerwiegend

BR-IG-03: IGIC-Nachlässe brauchen USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-IG-03 bedeutet, dass ein Nachlass auf Rechnungsebene die Umsatzsteuerkategorie L (IGIC) verwendet, die Rechnung aber weder eine USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers noch eine USt-IdNr. eines Fiskalvertreters angibt. Tragen Sie die USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers ein.

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Was die Regel bedeutet

Verwendet ein Nachlass auf Rechnungsebene (BG-20) die Kategorie L (IGIC, BT-95), muss die Rechnung mindestens eine Angabe aus folgender Liste enthalten: USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), Steuernummer des Verkäufers (BT-32) oder USt-IdNr. seines Fiskalvertreters (BT-63). Der Test sucht irgendeine Kennung in den steuerlichen Angaben des Verkäufers oder eine USt-IdNr. beim Fiskalvertreter. Die CII-Regelsätze prüfen stattdessen dasselbe für Nachlässe mit der Kategorie IPSI, der Steuer in Ceuta und Melilla.

Warum sie wichtig ist

Ein Nachlass, der die bei der IGIC zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage verändert, muss sich einem registrierten Verkäufer zuordnen lassen. Ohne steuerliche Kennung des Verkäufers kann der Empfänger die Rechnung nicht buchen und die Steuerbehörde sie keinem Steuerpflichtigen zuordnen. Die Rechnung wird deshalb abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmendaten und tragen Sie Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer ein. Ein Nachlass auf Rechnungsebene braucht dieselbe Kennzeichnung des Verkäufers wie eine Position. Ist ein Fiskalvertreter benannt, zählt auch dessen USt-IdNr.

Der veröffentlichte Regeltext

An Invoice that contains a Document level allowance (BG-20) where the Document level allowance VAT category code (BT-95) is "IGIC" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31), the Seller tax registration identifier (BT-32) and/or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63).

Wenn EN 16931 (CII), XRechnung 3.0 (CII), France CTC (CII) die Regel anwenden, lautet sie:

An Invoice that contains a Document level allowance (BG-20) where the Document level allowance VAT category code (BT-95) is "IPSI" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31), the Seller Tax registration identifier (BT-32) and/or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63).

Geschäftsbegriffe: BG-20, BT-31, BT-32, BT-63, BT-95

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (UBL) 1.3.17
EN 16931 (UBL credit note) 1.3.17
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
France CTC (UBL invoice) 1.4.0-04
France CTC (UBL credit note) 1.4.0-04
France CTC (CII) 1.4.0-04
CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 1.0.9
CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 1.0.9
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-IG-03 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026