Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, muss die Rechnung die Gruppe Ansprechpartner des Verkäufers (BG-6) enthalten. Diese Regel prüft nur, ob die Gruppe vorhanden ist. Die drei Felder darin, die Kontaktstelle (BT-41), die Telefonnummer (BT-42) und die E-Mail-Adresse (BT-43), prüfen DE-R-005, DE-R-006 und DE-R-007.
Warum sie wichtig ist
Der Käufer braucht jemanden, den er zur Rechnung ansprechen kann, zum Beispiel bei Rückfragen zu einem Betrag oder zu einer Lieferung. Fehlt die Gruppe, wird die Rechnung abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmen- oder Absenderdaten und tragen Sie eine Kontaktperson oder Abteilung, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse ein. Viele Programme führen diese Angaben getrennt von der Firmenadresse, eine vollständige Adresse genügt also nicht. Füllen Sie alle drei Angaben zusammen aus, sonst schlagen als Nächstes die Regeln für die einzelnen Felder fehl.
Der veröffentlichte Regeltext
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Geschäftsbegriffe: BG-6
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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- DE-R-004 Die Postleitzahl des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-005 Kontaktname des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-006 Telefonnummer des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-007 E-Mail-Adresse des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht