Was die Regel bedeutet
Jede Rechnung muss den Kontakt des Verkäufers (BG-6) enthalten. Die XRechnung verlangt einen Ansprechpartner oder eine Abteilung beim Verkäufer, mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, damit der Käufer weiß, an wen er sich mit Fragen zur Rechnung wendet.
Warum sie wichtig ist
Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.
So beheben Sie den Fehler
Hinterlegen Sie in den Firmen- oder Absenderdaten Ihrer Rechnungssoftware einen Kontakt: Name oder Abteilung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ein allgemeiner Kontakt wie "Buchhaltung" mit Zentralnummer und Buchhaltungs-E-Mail genügt.
Der veröffentlichte Regeltext
Die Gruppe "SELLER CONTACT" (BG-6) muss übermittelt werden. Geschäftsbegriffe: BG-6
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (UBL credit note) | 3.0.2 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
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Verwandte Regeln
- DE-R-002 Ansprechpartner des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- BR-DE-3 Ort des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-DE-4 Postleitzahl des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-DE-5 Ansprechpartner des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-DE-6 Telefonnummer des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-DE-7 E-Mail des Verkäufers ist Pflichtangabe