Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland und enthält die Rechnung einen Ansprechpartner des Verkäufers (BG-6), muss dieser eine Kontaktstelle (BT-41) enthalten. Das ist der Name einer Person oder einer Abteilung. Ein leerer Wert oder einer, der nur aus Leerzeichen besteht, gilt als fehlend. Fehlt die ganze Kontaktgruppe, schlägt stattdessen DE-R-002 fehl.
Warum sie wichtig ist
Der Käufer muss wissen, wen er zur Rechnung fragen kann. Ein leerer Kontaktname besteht die Prüfung nicht, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Absender- oder Firmendaten und suchen Sie das Feld für die Kontaktperson. Tragen Sie den Namen einer Person oder einer Abteilung ein, zum Beispiel Buchhaltung. Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind eigene Felder mit eigenen Regeln, DE-R-006 und DE-R-007.
Der veröffentlichte Regeltext
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Geschäftsbegriffe: BT-41
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
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Verwandte Regeln
- BR-DE-5 Ansprechpartner des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-RO-L1004 Ansprechpartner des Verkäufers: höchstens 100 Zeichen
- CII-SR-465 Kontaktstelle des Verkäufers: Name oder Abteilung, nicht beides
- DE-R-006 Telefonnummer des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-007 E-Mail-Adresse des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-008 Der Ort des Käufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht