Was die Regel bedeutet
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, muss die Adresse des Verkäufers die Postleitzahl (BT-38) enthalten. Ein leeres Feld oder eines, das nur Leerzeichen enthält, gilt als fehlend. Geprüft wird nur, ob ein Wert eingetragen ist.
Warum sie wichtig ist
Die Adresse gehört zur Angabe, wer die Rechnung ausgestellt hat. Ohne Postleitzahl ist sie unvollständig, und die Rechnung wird abgelehnt.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmendaten und prüfen Sie das Feld für die Postleitzahl in Ihrer Adresse. Deutsche Postleitzahlen haben fünf Ziffern, zum Beispiel 10115. Tragen Sie sie in ein eigenes Feld ein, getrennt vom Ort, speichern Sie und exportieren Sie die Rechnung erneut.
Der veröffentlichte Regeltext
Regel auf der Seite des Herausgebers lesen
Geschäftsbegriffe: BT-38
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| Peppol BIS Billing 3.0 (invoice) | 2026.5 |
| Peppol BIS Billing 3.0 (credit note) | 2026.5 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-DE-4 Postleitzahl des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-RO-L0201 Postleitzahl des Verkäufers ist auf 20 Zeichen begrenzt
- IS-R-003 Isländische Verkäufer müssen Straße und Postleitzahl angeben
- IT-R-004 Italienische Verkäufer brauchen die Postleitzahl in der Adresse
- DE-R-005 Kontaktname des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- DE-R-006 Telefonnummer des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht