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Warnung

CII-SR-465: Kontaktstelle des Verkäufers: Name oder Abteilung, nicht beides

Kurz gesagt

Warnung: Prüfung empfohlen.

CII-SR-465 bedeutet, dass die Kontaktstelle des Verkäufers sowohl einen Personennamen als auch eine Abteilung enthält, erlaubt ist nur eines von beiden. Behalten Sie eines; das ist nur eine Warnung, die Datei wird trotzdem angenommen.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Die Kontaktstelle des Verkäufers (BT-41) ist die Person oder Abteilung, an die man sich bei Fragen zur Rechnung wendet. In der Datei kann der Kontaktblock einen Personennamen und einen Abteilungsnamen enthalten. Die Regel schlägt an, wenn beides ausgefüllt ist.

Warum sie wichtig ist

Der Standard hat für die Kontaktstelle ein einziges Feld. Sind beide Angaben vorhanden, übernimmt die lesende Software eine und lässt womöglich die andere weg. Die Datei wird angenommen.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Kontaktdaten des Verkäufers und tragen Sie entweder eine Person oder eine Abteilung ein. Behalten Sie die Abteilung, wenn Sie darüber besser erreichbar sind, etwa die Buchhaltung, sonst den Namen der Person. Die Korrektur lohnt sich, wenn der Käufer wissen muss, an wen er sich bei Fragen zur Rechnung wenden soll.

Der veröffentlichte Regeltext

Only one BT-41 element is allowed on an invoice.

Geschäftsbegriffe: BT-41

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Factur-X 1.09 BASIC WL 1.0.9-2
Factur-X 1.09 BASIC 1.0.9-2
Factur-X 1.09 EN 16931 1.0.9-2
Factur-X 1.09 EXTENDED 1.0.9-2
ZUGFeRD 2.5 BASIC WL 2.5.2
ZUGFeRD 2.5 BASIC 2.5.2
ZUGFeRD 2.5 EN 16931 2.5.2
ZUGFeRD 2.5 EXTENDED 2.5.2
NLCIUS (CII) 1.0.3.13
France CTC (CII) 1.4.0-04
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen CII-SR-465 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026