Was die Regel bedeutet
Die Kontaktstelle des Verkäufers (BT-41) ist die Person oder Abteilung, an die man sich bei Fragen zur Rechnung wendet. In der Datei kann der Kontaktblock einen Personennamen und einen Abteilungsnamen enthalten. Die Regel schlägt an, wenn beides ausgefüllt ist.
Warum sie wichtig ist
Der Standard hat für die Kontaktstelle ein einziges Feld. Sind beide Angaben vorhanden, übernimmt die lesende Software eine und lässt womöglich die andere weg. Die Datei wird angenommen.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Kontaktdaten des Verkäufers und tragen Sie entweder eine Person oder eine Abteilung ein. Behalten Sie die Abteilung, wenn Sie darüber besser erreichbar sind, etwa die Buchhaltung, sonst den Namen der Person. Die Korrektur lohnt sich, wenn der Käufer wissen muss, an wen er sich bei Fragen zur Rechnung wenden soll.
Der veröffentlichte Regeltext
Only one BT-41 element is allowed on an invoice. Geschäftsbegriffe: BT-41
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| Factur-X 1.09 BASIC WL | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 BASIC | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 EN 16931 | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 BASIC WL | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 BASIC | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 EN 16931 | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
Ihre Datei prüfen
Verwandte Regeln
- BR-DE-5 Ansprechpartner des Verkäufers ist Pflichtangabe
- BR-RO-L1004 Ansprechpartner des Verkäufers: höchstens 100 Zeichen
- DE-R-005 Kontaktname des Verkäufers ist innerhalb Deutschlands Pflicht
- CII-SR-466 Kontaktstelle des Käufers: Name oder Abteilung, nicht beides
- CII-SR-467 Alle Zahlungsmittel müssen denselben Code haben
- CII-SR-468 Alle Texte zum Zahlungsmittel müssen gleich lauten