Was die Regel bedeutet
Die Kontaktstelle des Käufers (BT-56) ist die Person oder Abteilung beim Käufer, für die die Rechnung bestimmt ist. In der Datei kann der Kontaktblock einen Personennamen und einen Abteilungsnamen enthalten. Die Regel schlägt an, wenn beides ausgefüllt ist.
Warum sie wichtig ist
Der Standard hat für die Kontaktstelle ein einziges Feld. Sind beide Angaben vorhanden, übernimmt die lesende Software eine und lässt womöglich die andere weg. Die Datei wird angenommen.
So beheben Sie den Fehler
Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware den Kundenstamm oder die Angaben zum Käufer auf der Rechnung und tragen Sie entweder eine Person oder eine Abteilung ein. Behalten Sie die Angabe, die der Käufer Ihnen für Rechnungen genannt hat. Die Korrektur lohnt sich, wenn der Käufer Rechnungen intern über diese Kontaktstelle weiterleitet.
Der veröffentlichte Regeltext
Only one BT-56 element is allowed on an invoice. Geschäftsbegriffe: BT-56
Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| Factur-X 1.09 BASIC WL | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 BASIC | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 EN 16931 | 1.0.9-2 |
| Factur-X 1.09 EXTENDED | 1.0.9-2 |
| ZUGFeRD 2.5 BASIC WL | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 BASIC | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 EN 16931 | 2.5.2 |
| ZUGFeRD 2.5 EXTENDED | 2.5.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- BR-RO-L1009 Ansprechpartner des Käufers: höchstens 100 Zeichen
- CII-SR-467 Alle Zahlungsmittel müssen denselben Code haben
- CII-SR-468 Alle Texte zum Zahlungsmittel müssen gleich lauten
- CII-SR-469 Der Verwendungszweck darf nur einmal vorkommen
- CII-SR-470 Eine Überweisung braucht IBAN oder Kontonummer
- CII-SR-471 Nachlass oder Zuschlag braucht eine einzige Steuerkategorie