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Schwerwiegend

BR-DE-5: Ansprechpartner des Verkäufers ist Pflichtangabe

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-DE-5 bedeutet, dass der Name des Ansprechpartners beim Verkäufer (BT-41) fehlt. Tragen Sie in den Firmen- oder Absenderdaten Ihrer Rechnungssoftware einen Ansprechpartner oder eine Abteilung ein, etwa "Buchhaltung" oder Ihren Namen, und exportieren Sie erneut.

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Was die Regel bedeutet

Jede Rechnung muss den Namen des Ansprechpartners beim Verkäufer (BT-41) enthalten. Das ist die Person oder Abteilung, an die sich der Käufer mit Fragen zur Rechnung wenden kann.

Warum sie wichtig ist

Die XRechnung verlangt diese Angabe zusätzlich zur EN 16931. Öffentliche Auftraggeber und ihre Rechnungseingangsplattformen (ZRE, OZG-RE und die Plattformen der Länder) weisen eine XRechnung ab, die gegen diese Regel verstößt, und viele Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen genauso.

So beheben Sie den Fehler

Tragen Sie in den Firmen- oder Absenderdaten Ihrer Rechnungssoftware einen Ansprechpartner oder eine Abteilung ein, etwa "Buchhaltung" oder Ihren Namen, und exportieren Sie erneut.

Der veröffentlichte Regeltext

Das Element "Seller contact point" (BT-41) muss übermittelt werden.

Geschäftsbegriffe: BT-41

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

Ihre Datei prüfen

Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-DE-5 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026