Was die Regel bedeutet
Die Prüfung sucht im Vereinbarungsteil des Rechnungskopfs nach einem Verweis auf eine Verkaufsaktion (ram:PromotionalDealReferencedDocument), also eine Werbeaktion oder ein Sonderangebot, das für die Rechnung gilt. EN 16931 hat dafür kein Feld.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Rechnung wird trotzdem angenommen. Ein Empfänger, der den Standard einhält, liest den Aktionsverweis nicht. Die Preisminderung selbst wird aus den Beträgen der Rechnung gelesen, nicht aus diesem Verweis. Beheben sollten Sie das, wenn Sie eine Datei ohne Warnungen möchten.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie den Aktionsverweis in Ihrer Rechnungssoftware aus der Rechnung, oder aus den Exporteinstellungen, die ihn mitsenden. Im XML löschen Sie den Block ram:PromotionalDealReferencedDocument. Mindert die Aktion einen Preis, zeigen Sie die Minderung als Nachlass auf der Position oder auf der gesamten Rechnung und nennen Sie dort den Grund.
Der veröffentlichte Regeltext
PromotionalDealReferencedDocument should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-302 Keinen Verweis auf eine Preisliste angeben
- CII-SR-303 Keine Positionsnummer bei zusätzlichen Dokumentverweisen
- CII-SR-304 Keinen Verweis auf eine Bedarfsanforderung angeben
- CII-SR-305 Keinen Beauftragten des Käufers nennen
- CII-SR-306 Keinen Verweis auf Einkaufsbedingungen angeben
- CII-SR-307 Keine Projektbeschreibung in der Rechnung angeben