Was die Regel bedeutet
Die Prüfung sucht im Vereinbarungsteil des Rechnungskopfs nach einem Verweis auf eine Preisliste (ram:PriceListReferencedDocument), also die Liste, aus der die Preise der Rechnung stammen. EN 16931 hat dafür kein Feld.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Rechnung wird trotzdem angenommen. Ein Empfänger, der den Standard einhält, liest die Einzelpreise der Positionen und ignoriert den Preislistenverweis. Beheben sollten Sie das, wenn der Käufer Ihre Preise mit einer bestimmten Liste abgleicht, denn er sieht hier nicht, welche gemeint ist.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie den Preislistenverweis in Ihrer Rechnungssoftware aus der Rechnung, oder aus den Exporteinstellungen, die ihn mitsenden. Im XML löschen Sie den Block ram:PriceListReferencedDocument. Muss der Käufer wissen, welche Preisliste gilt, nennen Sie sie im Hinweis zur Rechnung.
Der veröffentlichte Regeltext
PriceListReferencedDocument should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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Verwandte Regeln
- CII-SR-303 Keine Positionsnummer bei zusätzlichen Dokumentverweisen
- CII-SR-304 Keinen Verweis auf eine Bedarfsanforderung angeben
- CII-SR-305 Keinen Beauftragten des Käufers nennen
- CII-SR-306 Keinen Verweis auf Einkaufsbedingungen angeben
- CII-SR-307 Keine Projektbeschreibung in der Rechnung angeben
- CII-SR-308 Sendungsangaben gehören nicht in die Rechnung