Was die Regel bedeutet
Die Prüfung sucht im Vereinbarungsteil des Rechnungskopfs nach einem Verweis auf eine Auftragsbestätigung (ram:OrderResponseReferencedDocument), also die Antwort des Verkäufers, mit der er eine Bestellung bestätigt oder ändert. EN 16931 hat dafür kein Feld. Die Bestellung selbst wird über die Bestellnummer (BT-13) und die Auftragsnummer des Verkäufers (BT-14) referenziert.
Warum sie wichtig ist
Das ist eine Warnung, die Rechnung wird trotzdem angenommen. Ein Empfänger, der den Standard einhält, liest den Verweis auf die Auftragsbestätigung nicht, er spielt beim Abgleich der Rechnung mit der Bestellung keine Rolle. Beheben sollten Sie das, wenn Sie eine Datei ohne Warnungen möchten oder der Käufer die Bestätigungsnummer braucht.
So beheben Sie den Fehler
Entfernen Sie den Verweis auf die Auftragsbestätigung in Ihrer Rechnungssoftware aus der Rechnung, oder aus den Exporteinstellungen, die ihn mitsenden. Im XML löschen Sie den Block ram:OrderResponseReferencedDocument. Behalten Sie die Bestellnummer und, falls vorhanden, Ihre Auftragsnummer. Braucht der Käufer die Nummer der Bestätigung, nennen Sie sie im Hinweis zur Rechnung.
Der veröffentlichte Regeltext
OrderResponseReferencedDocument should not be present Wo diese Regel gilt
| Regelwerk | Version |
|---|---|
| EN 16931 (CII) | 1.3.17 |
| XRechnung 3.0 (CII) | 3.0.2 |
| NLCIUS (CII) | 1.0.3.13 |
| France CTC (CII) | 1.4.0-04 |
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- CII-SR-301 Keinen Verweis auf eine Verkaufsaktion angeben
- CII-SR-302 Keinen Verweis auf eine Preisliste angeben
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