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Schwerwiegend

BR-IG-02: IGIC-Positionen brauchen USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-IG-02 bedeutet, dass eine Position die Umsatzsteuerkategorie L (IGIC) verwendet, die Rechnung aber weder eine USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers noch eine USt-IdNr. eines Fiskalvertreters angibt. Tragen Sie die USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers in die Rechnung ein.

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Was die Regel bedeutet

Verwendet eine Rechnungsposition die Kategorie L (IGIC, BT-151), muss die Rechnung den Verkäufer steuerlich kennzeichnen. Verlangt wird mindestens eine Angabe aus: USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), Steuernummer des Verkäufers (BT-32) oder USt-IdNr. seines Fiskalvertreters (BT-63). Der Test sucht irgendeine Kennung in den steuerlichen Angaben des Verkäufers oder eine USt-IdNr. beim Fiskalvertreter. Die CII-Regelsätze prüfen stattdessen dasselbe für Positionen mit der Kategorie IPSI, der Steuer in Ceuta und Melilla.

Warum sie wichtig ist

Der Empfänger muss wissen, welches registrierte Unternehmen die IGIC berechnet hat, um sie zu buchen. Die Steuerbehörde braucht die Angabe, um die Steuer einem Steuerpflichtigen zuzuordnen. Ohne jede steuerliche Kennung des Verkäufers wird die Rechnung abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Firmendaten beziehungsweise die Angaben zum Verkäufer und tragen Sie Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer ein. Bei einem Verkäufer auf den Kanarischen Inseln ist das häufig die spanische Steuernummer (NIF). Ist ein Fiskalvertreter benannt, zählt auch dessen USt-IdNr.

Der veröffentlichte Regeltext

An Invoice that contains an Invoice line (BG-25) where the Invoiced item VAT category code (BT-151) is "IGIC" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31), the Seller tax registration identifier (BT-32) and/or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63).

Wenn EN 16931 (CII), XRechnung 3.0 (CII), France CTC (CII) die Regel anwenden, lautet sie:

An Invoice that contains an Invoice line (BG-25) where the Invoiced item VAT category code (BT-151) is "IPSI" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31), the Seller tax registration identifier (BT-32) and/or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63).

Geschäftsbegriffe: BG-25, BT-31, BT-32, BT-63, BT-151

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (UBL) 1.3.17
EN 16931 (UBL credit note) 1.3.17
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
France CTC (UBL invoice) 1.4.0-04
France CTC (UBL credit note) 1.4.0-04
France CTC (CII) 1.4.0-04
CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 1.0.9
CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 1.0.9
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-IG-02 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026