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Schwerwiegend

BR-IP-02: IPSI-Position verlangt USt-IdNr. oder Steuernummer

Kurz gesagt

Schwerwiegend: Die Rechnung besteht die ausgewählten Prüfungen nicht.

BR-IP-02 bedeutet, dass eine Position die Kategorie IPSI nutzt, die Rechnung aber weder eine USt-IdNr. noch eine Steuernummer des Verkäufers noch eine USt-IdNr. eines Fiskalvertreters enthält. Tragen Sie mindestens eine dieser Angaben ein.

Auf dieser Seite

Was die Regel bedeutet

Nutzt eine Position die Umsatzsteuerkategorie IPSI (BT-151), muss die Rechnung mindestens eine dieser Angaben enthalten: die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) oder die USt-IdNr. seines Fiskalvertreters (BT-63). In einer UBL-Datei sucht die Prüfung nach einer Firmenkennung in den Steuerangaben des Verkäufers oder in den Steuerangaben des Fiskalvertreters mit dem Steuerschema VAT. Die Regelwerke im CII-Format (EN 16931, XRechnung, französisches CTC) formulieren dieselbe Regel für IGIC, die allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln, statt für IPSI.

Warum sie wichtig ist

Ohne eine Steuerkennung des Verkäufers können der Empfänger und die Steuerbehörde nicht erkennen, wer für die Steuer auf der Position verantwortlich ist. Die Rechnung wird abgelehnt.

So beheben Sie den Fehler

Öffnen Sie in Ihrer Rechnungssoftware die Daten Ihres Unternehmens als Verkäufer und tragen Sie die USt-IdNr. oder die Steuernummer ein. Lassen Sie sich steuerlich vertreten, tragen Sie stattdessen die USt-IdNr. des Fiskalvertreters ein. Wollten Sie auf der Position keine IPSI berechnen, ändern Sie ihre Umsatzsteuerkategorie.

Der veröffentlichte Regeltext

An Invoice that contains an Invoice line (BG-25) where the Invoiced item VAT category code (BT-151) is "IPSI" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31), the Seller tax registration identifier (BT-32) and/or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63).

Wenn EN 16931 (CII), XRechnung 3.0 (CII), France CTC (CII) die Regel anwenden, lautet sie:

An Invoice that contains an Invoice line (BG-25) where the Invoiced item VAT category code (BT-151) is "IGIC" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31), the Seller tax registration identifier (BT-32) and/or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63).

Geschäftsbegriffe: BG-25, BT-31, BT-32, BT-63, BT-151

Wo diese Regel gilt

Regelwerk Version
EN 16931 (UBL) 1.3.17
EN 16931 (UBL credit note) 1.3.17
EN 16931 (CII) 1.3.17
XRechnung 3.0 (UBL) 3.0.2
XRechnung 3.0 (UBL credit note) 3.0.2
XRechnung 3.0 (CII) 3.0.2
France CTC (UBL invoice) 1.4.0-04
France CTC (UBL credit note) 1.4.0-04
France CTC (CII) 1.4.0-04
CIUS-RO UBL Invoice 1.0.9 1.0.9
CIUS-RO UBL Credit Note 1.0.9 1.0.9
Regeltext aus phive-rules 4.6.4.

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Legen Sie Ihre E-Rechnung ab, um zu sehen, ob sie noch gegen BR-IP-02 verstößt und welche weiteren Regeln sie verletzt.

Aktualisiert am 6. November 2026